EEG-Umlage, Rechnung von Tennet TSO GmbH, Amprion GmbH, 50Herz Transmission GmbH oder TransnetBW GmbH

Gemäß § 74 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Dies gilt auch für Eigenversorger, also solche natürlichen oder juristischen Personen, die Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbrauchen, wobei der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt und welche gemäß § 61 EEG mit der EEG-Umlage teilweise belastet sein kann.

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Jasper Stein
Energierecht aktuell

Mit Ablauf des Februars 2016 waren Anlagenbetreiber, die nicht ausschließlich Strom voll einspeisen, verpflichtet, der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass u.a. Eigenverbrauch bestand. Mit Ablauf dieser Frist wurden unsere Anwälte im Energierecht in Köln – und im Speziellen der jeweilige Anwalt im Energierecht – stets mit wiederkehrenden Fragen von Mandanten konfrontiert.

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Jasper Stein
Meldepflicht von Anlagenbetreibern für Eigenverbrauch

Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), die ihren selbst erzeugten Strom selber verbrauchen und so die EEG-Umlage ganz oder teilweise einsparen, sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 28.2.2016 für den Zeitraum 2014 und 2015 eine Meldung an den Netzbetreiber und/oder die Bundesnetzagentur zu tätigen.

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Jasper Stein