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ENERGIERECHT

Das Energierecht ist ein breites und komplexes Rechtsgebiet, welches in den letzten drei Jahrzehnten stetig in seiner Bedeutung gewachsen ist. Es liegt im Spannungsfeld zwischen deutscher und europäischer Regulierung. Dabei betrifft es nicht nur Energieversorgungsunternehmen, sondern auch Eigenversorger und Letztverbraucher.

Wir beraten Unternehmen und Rechtssuchende aktiv bei der Energiewende. Sowohl die Stromerzeugung grün oder grau, die Herstellung von Biogas, die Stromversorgung und der Verbrauch, als auch die Weiterleitung von Strom oder anderen Energieträgern an Dritte wird durch uns umfassend  beraten. Auch bei der Projektierung neuer Anlagen, der rechtlichen Begleitung und der technischen Umstrukturierung von Bestandsanlagen oder beim Einsatz von innovativen Technologien unterstützen wir unsere Mandanten.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Energierechts sind:

  • Erneuerbare Energien

  • Repowering

  • Contracting

  • Nutzenergieverträge

  • Sekundärenergieverträge

  • Blockheizkraftwerke

  • Windenergieanlagen

  • Photovoltaikanlagen

  • Biogasanlagen