Arbeitsrecht.jpg

ARBEITSRECHT

Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts ist zunehmend durch Europarecht geprägt. Es ist zudem ständiger Weiterentwicklung und Anpassung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung unterworfen. Wir halten Sie dabei auf dem Laufenden und finden für Sie passende, interessengerechte Lösungen. Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen, über Konflikte und Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses, bis hin zu Aufhebungsverträgen, sowie der Abwehr und Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Wir stehen Ihnen von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung bei jeglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Seite.

Wir unterstützen und beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Falls erforderlich streiten wir für Sie auch vor Gericht. Aufgrund unserer weiteren Kompetenzen im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht können wir Ihnen in Verbindung mit dem Arbeitsrecht ein umfassendes Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht, beispielsweise bei Um- und Restrukturierung unterbreiten.

Wir bieten Ihnen eine kompetente und individuelle Beratung insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Erstellung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen

  • Kündigungsschutzverfahren

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Überprüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen, Überprüfung von Abfindungen

  • Begleitung Betriebsübergang und Restrukturierung

  • Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung im Arbeitsverhältnis

  • Beratung zu Kurzarbeit und anderen aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie