Unsere Vision

Unsere Energie für Ihr Recht

 

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen im Energie- und Steuerrecht. Als interdisziplinäres Beratungsteam sind wir in der Lage, in unseren beiden Kernkompetenzbereichen umfassend zu beraten. Dies betrifft auch die angrenzenden Rechtsgebiete des Zivil- und Wirtschaftsrechts, des Öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts.

Auf diese Weise begleiten wir im Bereich des Energierechts die Energiewende in Deutschland aktiv und helfen Unternehmen und Verbrauchern, mit den großen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen des Übergangs zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien umzugehen.

Im Bereich des Steuerrechts wird unsere Beratung durch den Dreiklang der Steuergestaltung, des Steuerstreits und des Steuerstrafrechts geprägt. Die Unterstützung unserer Mandanten bei der Nutzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung sowie bei der Abwehr unberechtigter Steuerforderungen sind Teil unserer Gerechtigkeitsphilosophie.