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E-MOBILITÄT

Für das Erreichen der Klimaziele sollen bis 2030 mindestens sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren. Zusätzlich sollen im gleichen Zeitraum eine Million Ladepunkte zu Verfügung stehen. Die öffentlichkeitswirksam forcierte „Mobilitätswende“, die unter anderem auf ein nachhaltiges und klimaschonendes Verkehrssystem auf der Basis erneuerbarer Energien setzt, soll unter anderem durch den Umstieg auf Elektrofahrzeuge und den Ausbau der (öffentlichen) Ladeinfrastruktur erreicht werden. Der rasante technologische Fortschritt verändert zusätzlich unsere Gewohnheiten und Präferenzen bei Mobilität und erschüttert ganze Industriesektoren.

Die rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Mobilität sind vielschichtig und haben sich in kürzester Zeit zu einem eigenen Beratungsfeld entwickelt. Neben den im Kern energierechtlichen und energiesteuerlichen Themenkomplexen werden zunehmend auch Bereiche des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Öffentlichen Rechts oder des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts berührt. Gerade die Umstellung auf Elektrofahrzeuge, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und deren Förderung führen zu immer neuen gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen.

Wir beraten Unternehmen und Rechtssuchende aktiv zu allen Fragen rund um E-Mobilität und können aufgrund unserer fachlichen Schwerpunkte im Energie- und Steuerrecht rechtsgebietsübergreifend beraten. Auch bei der Projektierung von Ladesäulen, der rechtlichen Begleitung bei der technischen Umstrukturierung von Anlagen oder beim Einsatz von innovativen Technologien unterstützen wir unsere Mandanten.

Beratung bieten wir im Bereich der E-Mobilität insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Nutzung von Elektrofahrzeugen in Unternehmen (inkl. Privatnutzung durch den Unternehmer oder Überlassung an Arbeitnehmer)

  • Installation einer Elektrotankstelle im Unternehmen

  • Ladepunkt im privaten Bereich

  • Anforderungen an den öffentlichen Ladepunkt und Anschluss des Ladepunktes an das Stromnetz

  • Vertragliche Gestaltung rund um den Ladevorgang und die Eigenstromerzeugung

  • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

  • Vorgaben des Mess- und Eichrechts zur Erfassung von Stromdaten

  • Innovative Ladekonzepte

  • Geschäftsmodelle im öffentlichen Raum