Reform der Netzentgeltsystematik: Einführung von Kapazitätspreisen geplant
Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur grundlegenden Reform der Netzentgeltstruktur für Gewerbe- und Industriekunden eröffnet. Gegenstand der Überlegungen ist die Abschaffung des bisherigen Leistungspreises sowie die Einführung eines Kapazitätspreises, den Unternehmen künftig selbst festlegen sollen. Ziel ist eine netzdienlichere, verursachungsgerechtere und stärker an der tatsächlichen Netzbelastung orientierte Entgeltstruktur.
1. Hintergrund und Regelungsziel
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur bildet der Leistungsbezug einzelner Spitzenlasten die tatsächliche Inanspruchnahme des Netzes nur unzureichend ab. Das bestehende System „bestraft per se jede Form von Flexibilität“ (Zerres), obwohl gerade flexible Lasten zur Stabilisierung eines immer volatileren Stromsystems beitragen.
Durch Kapazitätspreise sollen Unternehmen ihre Netznutzung künftig besser planbar gestalten können und Anreize zur Glättung von Lastspitzen erhalten.
2. Geplantes Entgeltmodell
Das neue Modell sieht drei zentrale Komponenten vor:
2.1 Kapazitätspreis
Unternehmen bestellen jährlich eine Kapazität, die als Bemessungsgrundlage für die Netzentgelte dient. Netzbetreiber können unverbindliche Vorschläge auf Basis historischer Lastgänge unterbreiten.
2.2 Arbeitspreis 1
Gilt für den Energieverbrauch innerhalb der bestellten Kapazität.
2.3 Arbeitspreis 2
Gilt für Überschreitungen der bestellten Kapazität. Die BNetzA prüft derzeit, wie stark dieser Preis ausfallen soll, um netzdienliche Anreize zu setzen, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten.
In einer späteren Reformstufe (frühestens ab 2029) ist ein dynamischer Arbeitspreis für Engpassgebiete vorgesehen.
3. Erste Reaktionen der Marktakteure
Während Industrieunternehmen den Ansatz positiv bewerten und auf eine Entlastung von seltenen Lastspitzen hoffen, äußern Netzbetreiber Bedenken hinsichtlich:
möglicher Unterbestellung von Kapazitäten,
der Netzsicherheit,
der Komplexität des neuen Modells,
sowie potenziell überdimensioniertem Netzausbau.
4. Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen werden künftig deutlich stärker als bisher:
Lastgänge analysieren,
Flexibilitätspotenziale identifizieren,
Kapazitätsbestellungen strategisch planen müssen.
Fehlkalkulationen können zu erheblichen Mehrkosten führen. Gleichzeitig bietet das Modell Chancen, insbesondere für Unternehmen mit hoher Flexibilitätsfähigkeit (Speicher, steuerbare Lasten, Eigenerzeugung).
5. Beratungsbedarf und Unterstützung
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen bei:
der Bewertung der regulatorischen Änderungen,
der Vorbereitung und Einreichung von Stellungnahmen (Frist: 19. Januar 2026),
der Vertragsgestaltung im Energie- und Netznutzungsrecht,
Compliance-Fragen im Zusammenhang mit Lastmanagement und Flexibilitätsstrategien.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Netzentgeltreform, die Energiepreisstruktur und das regulatorische Umfeld zur Verfügung.