Industriestrompreis ab 2026: Bundesregierung plant gezielte Entlastung für energieintensive Unternehmen
Zusammenfassung
Die Bundesregierung plant die Einführung eines staatlich geförderten Industriestrompreises ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist das neue EU-Beihilferahmenwerk CISAF, das Mitgliedstaaten ermöglicht, energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. Die Förderung soll zeitlich befristet, an Investitionspflichten gekoppelt und kombinierbar mit bestehenden Beihilfen wie der Strompreiskompensation sein. Nach heutigem Stand befinden sich die Abstimmungen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der finalen Phase.
1. Staatlicher Industriestrompreis ab 2026 – Geplante Stromkostenentlastung für die Industrie
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Einführung eines gezielten Industriestrompreises, um stromintensive Unternehmen in Deutschland zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Start der Förderung zum 1. Januar 2026 angekündigt. Die Maßnahme soll insbesondere jene Branchen unterstützen, die im internationalen Vergleich unter besonders hohen Stromkosten leiden.
2. Hintergrund: EU-Beihilferahmen ermöglicht Entlastungen
2.1 Clean Industrial State Aid Framework (CISAF)
Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission das neue Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) verabschiedet. Dieses europarechtliche Beihilferahmenwerk:
vereinfacht die Regeln für staatliche Beihilfen im Bereich sauberer Energien,
unterstützt die industrielle Dekarbonisierung,
soll Standortverlagerungen energieintensiver Unternehmen verhindern,
ersetzt den bisherigen Krisen- und Übergangsrahmen (TCTF),
ergänzt die bestehenden Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL),
ist befristet bis zum 31.12.2030.
Ein zentraler Baustein des CISAF ist die Möglichkeit, temporäre Strompreisentlastungen für stromintensive Industriebetriebe einzuführen – die Grundlage für den nun geplanten deutschen Industriestrompreis.
3. Geplante Eckpunkte des Industriestrompreises
Auch wenn die endgültige Ausgestaltung noch nicht vorliegt, zeichnen sich bereits klare Rahmenbedingungen ab.
3.1 Zeitlicher Rahmen
Start: 1. Januar 2026
Förderdauer: Maximal 3 Jahre
Status: EU-Verhandlungen befinden sich nach Angaben der Ministerin „in den letzten Zügen“
3.2 Förderhöhe und Begrenzungen
Die Förderung orientiert sich unmittelbar an den Vorgaben des CISAF:
Förderhöhe:
Entlastung von bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises
Begrenzung des Verbrauchs:
Förderung nur für bis zu 50 % des jährlichen Stromverbrauchs eines begünstigten Unternehmens
Zielpreis:
Diskussion über einen gedeckelten Industriestrompreis von maximal 5 Cent/kWh
3.3 Verpflichtende Gegenleistungen
Unternehmen, die die Entlastung in Anspruch nehmen, müssen einen Teil der Förderung in Transformationsmaßnahmen investieren. Vorgesehen sind mindestens 50 % des Förderbetrags für:
Investitionen in neue oder modernisierte Anlagen,
Verbesserungen der Energieeffizienz,
Maßnahmen zur Systemflexibilität (z. B. Lastmanagement, Speicherlösungen).
3.4 Kombination mit anderen Beihilfen
Der Industriestrompreis soll kombinierbar mit der Strompreiskompensation (SPK) sein. Voraussetzung bleibt jedoch die Einhaltung der europäischen Vorgaben zur zulässigen maximalen Beihilfenintensität.
4. Bedeutung für den Industriestandort Deutschland
Die Strompreise gehören seit Jahren zu den zentralen Standortnachteilen für viele energieintensive Unternehmen in Deutschland.
Der geplante Industriestrompreis könnte:
die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriebetriebe stärken,
Produktionsverlagerungen ins Ausland verhindern,
Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen anstoßen,
zur Stabilität des Industriestandorts Deutschland beitragen.
5. Fazit
Mit dem Industriestrompreis verfolgt die Bundesregierung ein klares Ziel: energieintensive Unternehmen zeitnah und effektiv zu entlasten, ohne dabei die europarechtlichen Rahmenbedingungen zu verletzen. Die finale Ausgestaltung steht noch aus – konkrete Vorgaben werden nach Abschluss der Abstimmung mit der EU-Kommission erwartet.
Wir halten Sie selbstverständlich über die weitere Entwicklung informiert.
6. Beratung und Unterstützung
Haben Sie Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Unternehmens, zu beihilferechtlichen Voraussetzungen oder zur Kombination mit bestehenden Entlastungsprogrammen?
Unser Team unterstützt Sie gerne – praxisnah, rechtssicher und individuell.
Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine persönliche Beratung.