Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), die ihren selbst erzeugten Strom selber verbrauchen und so die EEG-Umlage ganz oder teilweise einsparen, sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 28.2.2016 für den Zeitraum 2014 und 2015 eine Meldung an den Netzbetreiber und/oder die Bundesnetzagentur zu tätigen.
WeiterlesenDer Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts gegenüber Verbrauchern bei Preisanpassungen wegen erhöhter Steuern und hoheitlichen Abgaben stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unwirksam.
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