Energierecht aktuell

Mit Ablauf des Februars 2016 waren Anlagenbetreiber, die nicht ausschließlich Strom voll einspeisen, verpflichtet, der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass u.a. Eigenverbrauch bestand. Mit Ablauf dieser Frist wurden unsere Anwälte im Energierecht in Köln – und im Speziellen der jeweilige Anwalt im Energierecht – stets mit wiederkehrenden Fragen von Mandanten konfrontiert.

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Jasper Stein
Meldepflicht von Anlagenbetreibern für Eigenverbrauch

Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), die ihren selbst erzeugten Strom selber verbrauchen und so die EEG-Umlage ganz oder teilweise einsparen, sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 28.2.2016 für den Zeitraum 2014 und 2015 eine Meldung an den Netzbetreiber und/oder die Bundesnetzagentur zu tätigen.

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Jasper Stein