Europas Antwort auf die Energiekrise: Was gilt rechtlich wirklich?

Europas Antwort auf die Energiekrise 2026 – Was gilt rechtlich wirklich? | Stein Rechtsanwaltsgesellschaft
Analyse · Energierecht · Europa 2026

Europas Antwort auf die Energiekrise:
Was gilt rechtlich wirklich?

Stand: 16. Mai 2026 · Stein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Energie- und Gesellschaftsrecht

Der Irankrieg und die Blockade der Straße von Hormus haben die europäischen Energiemärkte erschüttert. Wir haben die tatsächlich erlassenen Rechtsakte in acht Ländern und auf EU-/IEA-Ebene analysiert – mit Primärquellenabgleich für jede aufgeführte Maßnahme.

Auf einen Blick

Spanien hat mit dem Real Decreto-ley 7/2026 ein 5-Milliarden-Paket beschlossen, das Öl, Gas und Strom gleichzeitig adressiert. Deutschland hat vier Maßnahmen in drei Rechtsakten erlassen, darunter das KPAnG mit der „12-Uhr-Regel" für Tankstellen. Frankreich verzichtet bewusst auf Pauschalsteuersenkungen und setzt auf vier sektorale Dekrete im Journal officiel.

Italien hat zwei Rechtsakte beschlossen (Decreto-Legge 33/2026 und MASE-Erlass Nr. 92), Österreich gibt 325.000 Tonnen Rohöl aus den Notstandsreserven frei. Die Niederlande agieren über einen Kabinettsbeschluss von rund 967 Mio. Euro, ohne eigenständigen Legislativakt. Das Vereinigte Königreich beteiligt sich mit 13,5 Mio. Barrel an der IEA-Freigabe und verlängert die 5p-Fuel-Duty-Ermäßigung. Schweden senkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe und führt eine Lageravtappung durch.

Der globale Rahmen: IEA-Koordinierungsaktion

11. März 2026 – die größte Reservefreigabe der IEA-Geschichte

400 Mio. Barrel Öl freigegeben

Die 32 IEA-Mitgliedstaaten beschlossen einstimmig die Freigabe ihrer strategischen Reserven. Auslöser: Irankrieg, Blockade der Straße von Hormus, Einbruch der Golf-Exportmengen um rund 60 Prozent.

Der EU-Rechtsrahmen Öl ergibt sich aus der Richtlinie 2009/119/EG (Mindestvorräte über 90 Tage Nettoimport), der EU-Rechtsrahmen Gas aus der VO (EU) 2017/1938 i.d.F. VO 2025/1733 (90 % Speicherziel). Für staatliche Beihilfen gilt der Temporary State Aid Framework (IP_26_629, 22. April 2026). Die nationale Umsetzung erfolgt u. a. durch Deutschland (6. ErdölFrV), Spanien (BOE-A-2026-6534), Österreich (ELG-VO 86/HA), das Vereinigte Königreich (HCWS1395, 13,5 Mio. bbl) und Schweden (Regierungsbeschluss vom 01.04.2026).

🇩🇪Deutschland

4 Maßnahmen · 3 Rechtsakte · Öl und Kraftstoff
Juristische Einordnung Das Kraftstoffmaßnahmenpaket (BGBl. I 2026 Nr. 82) ist ein Mantelgesetz mit zwei Artikeln – KPAnG (Art. 1) und GWB-Novelle (Art. 2) sind damit keine separaten Gesetze. Hinzu kommen zwei eigenständige Rechtsakte: die Sechste ErdölFrV und das Zweite EnergieStSenkG.

KPAnG – Die „12-Uhr-Regel"

Kraftstoffpreisanpassungsgesetz
Kraftstoff
In Kraft seit 1. April 2026
Tankstellen dürfen Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen – ausschließlich um 12:00 Uhr mittags. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 Euro geahndet. Evaluierung nach einem Jahr vorgeschrieben (§ 4 KPAnG).
Rechtsgrundlage: BGBl. I 2026 Nr. 82, Artikel 1 (KPAnG) · ✓ Verifiziert

GWB-Novelle – Verschärfte Kartellaufsicht

Neufassung §§ 29a, 32f, 47k GWB
Kraftstoff
In Kraft seit 1. April 2026
Neuer § 29a GWB statuiert eine Beweislastumkehr zulasten marktmächtiger Mineralölkonzerne. § 32f GWB ermöglicht die Umsetzung von Sektoruntersuchungsergebnissen direkt in Abhilfemaßnahmen – ohne den bisherigen zweistufigen Prozess. § 47k Abs. 4 GWB erweitert die Mitteilungspflichten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Evaluierungsfrist: 5 Jahre (bis 1. April 2031).
Rechtsgrundlage: BGBl. I 2026 Nr. 82, Artikel 2 (GWB-Novelle) · ✓ Verifiziert

6. ErdölFrV – Freigabe strategischer Reserven

Sechste Erdöl-Freigabeverordnung
Öl
In Kraft seit 18. März 2026
Befristete Herabsetzung der EBV-Bevorratungspflicht. Freigabe von Rohöl, Diesel und Jet-A1-Kerosin (50.000 t Kerosin aus dem Verordnungstext bestätigt). Laufzeit bis 31. August 2026. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 ErdölBevG. Federführung: BMWE.
Rechtsgrundlage: BGBl. I 2026 Nr. 71 (ausgefertigt 17.03.2026) · ⚠ Mengen im Volltext zu prüfen

2. EnergieStSenkG – Tankrabatt

Zweites Energiesteuersenkungsgesetz
Kraftstoff
Geltung: 1. Mai bis 30. Juni 2026
Befristete Steuersenkung: Benzin auf 514,10 €/1.000 l (Entlastung ca. 14 Cent/Liter), Diesel auf 330,00 €/1.000 l (ca. 14 Cent/Liter). Zeitlich auf zwei Monate begrenzt. Beschlossen mit 451 Ja-Stimmen, unterzeichnet von Bundespräsident Steinmeier, Bundeskanzler Merz und Bundesfinanzminister Klingbeil.
Rechtsgrundlage: BGBl. I 2026 Nr. 116 (ausgefertigt 24.04.2026) · ✓ Verifiziert
Praxishinweis Unternehmen mit eigenem Tankstellennetz müssen Preissetzungsprozesse sofort auf die 12-Uhr-Regel umstellen. Jeder Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro je Einzelfall geahndet werden. Für die Steuerentlastung des Tankrabatts müssen Erstattungsanträge fristgerecht für den engen Geltungszeitraum (1. Mai bis 30. Juni 2026) gestellt werden.

🇦🇹Österreich

1 Rechtsakt · Öl · IEA-Umsetzung

Freigabe von 325.000 Tonnen Rohöl

Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl (86/HA)
Öl
In Kraft seit 1. April 2026 · Laufzeit 6 Monate
Der Hauptausschuss des Nationalrates genehmigte am 25. März 2026 mit Zweidrittelmehrheit (ÖVP, SPÖ, NEOS, Grüne) die Freigabe von 325.000 Tonnen Rohöl aus den Pflicht-Notstandsreserven. Erste Tranche April 2026: 65.000 Tonnen. Die Erdöl-Lagergesellschaft (ELG) stellt das Rohöl der OMV zur Verarbeitung bereit. Freigabe zu Marktpreisen; freigegebene Produkte dürfen ausschließlich in Österreich verkauft werden.
Rechtsgrundlage: Energie-Lenkungsmaßnahmen-VO Erdöl 86/HA; Energielenkungsgesetz 2012 · ✓ Verifiziert

🇪🇸Spanien

3 Rechtsakte · Öl + Gas + Strom · umfassendstes Paket Europas

Spanien hat das weitreichendste Krisenpaket aller betrachteten Staaten beschlossen und alle drei Energieträger – Öl, Gas und Strom – gleichzeitig adressiert.

Öl – Reservefreigabe (IEA-Umsetzung)

BOE-Resolución – 11,5 Mio. Barrel Ölreserve freigegeben
Öl
In Kraft seit 19. März 2026
Freigabe strategischer Erdölreserven im Rahmen der IEA-Koordinierungsaktion: 11,5 Millionen Barrel, entsprechend 12,3 Tagen nationalem Verbrauch.
Rechtsgrundlage: BOE-A-2026-6534 · ✓ Verifiziert

Plan Integral – Real Decreto-ley 7/2026 (5 Mrd. Euro)

80 Maßnahmen über Öl, Gas und Strom
Öl Gas Strom
In Kraft seit 21. März 2026 · gültig bis 30. Juni 2026

Kraftstoffe: Senkung der Mehrwertsteuer von 21 % auf 10 % (EU-Minimum); Senkung der Mineralölsteuer auf den EU-Mindestsatz (Diesel 33,0 Cent/Liter, Benzin 35,9 Cent/Liter); Direkthilfe von 20 Cent/Liter für professionellen Diesel in Landwirtschaft, Transport und Fischerei.

Gas: Senkung der Mehrwertsteuer von 21 % auf 10 % auf Erdgas, Pellets, Briketts; Preisdeckel für Butan und Propano.

Strom: Senkung der Mehrwertsteuer von 21 % auf 10 % für alle Haushalts-Stromverträge bis 10 kW; Suspendierung der IVPEE-Stromsteuer (7 %); Senkung der Impuesto Especial sobre la Electricidad von 5 % auf 0,5 %; Verlängerung des Bono Social Eléctrico (42,5 % / 57,5 % für vulnerable Haushalte); Versorgungsstopp-Verbot.

Rechtsgrundlage: BOE-A-2026-6544 (Real Decreto-ley 7/2026) · ✓ Verifiziert

Gas – Verbindliche Gasfüllstandsziele 2026

Orden TED/306/2026 (Gasspeicherpflichten)
Gas
In Kraft seit 3. April 2026
Technische Anpassungsverordnung zur Umsetzung der EU-Flexibilitäten aus VO 2025/1733. Die unterirdischen Gasspeicher müssen verbindliche Mindestfüllstände erreichen: 53 % zum 1. Mai 2026, 64 % zum 1. Juli 2026, 80 % zum 1. September 2026 und 90 % zum 1. November 2026 (erfüllbar bis 1. Dezember). Sanktion bei Unterschreitung: Netzbetreiber GTS kauft Fehlmengen zwangsweise am Gasmarkt – sämtliche Kosten trägt der säumige Akteur.
Rechtsgrundlage: BOE-A-2026-7440 (Orden TED/306/2026) · ✓ Volltext geprüft

🇫🇷Frankreich

4 Dekrete · Bewusst sektoral · Ohne Pauschalsteuersenkung

Premierminister Lecornu lehnte pauschale Mehrwertsteuersenkungen oder allgemeine Energieschecks explizit ab. Frankreichs Ansatz ist bewusst sektoral und zielgruppenspezifisch – um die Staatsfinanzen zu schonen. Vier Dekrete sind im Journal officiel veröffentlicht.

Décret 2026-289 – Sektorbeihilfen Phase 1

Außerordentliche Beihilfen für besonders betroffene Branchen
Kraftstoff
Journal officiel vom 17. April 2026
Außerordentliche Beihilfen für Transporteure, Landwirtschaft und Fischerei. Transporteure: 50 Mio. Euro Sofortpaket. Gesamtvolumen Phase 1: 130 Mio. Euro (70 Mio. Sektorhilfen + 60 Mio. zur Aufstockung des chèque énergie).
Rechtsgrundlage: Décret n° 2026-289 · ✓ Verifiziert

Décret 2026-333 – Indemnité Carburant für Berufspendler

Kraftstoffentschädigung 50 € pro Fahrzeug
Kraftstoff
Journal officiel vom 30. April 2026
Kraftstoffentschädigung für Berufspendler mit niedrigem Einkommen und Arbeitsweg über 15 km: Pauschal 50 € je Fahrzeug, rückwirkend für April bis Juni 2026. Antrag ab 27. Mai 2026 über impots.gouv.fr.
Rechtsgrundlage: Décret n° 2026-333 – Légifrance: JORFTEXT000054022091 · ✓ Verifiziert

Décret 2026-334 – Landwirtschaftlicher Diesel (GNR)

Erstattung von 15 Cent/Liter auf Gazole Non Routier
Kraftstoff
Journal officiel vom 30. April 2026
Erstattung von 15 Cent je Liter auf landwirtschaftlichen Diesel (Gazole Non Routier) für Mai 2026. Antrag ab 1. Juni 2026 über DDFiP / Guichet Dématic.
Rechtsgrundlage: Décret n° 2026-334 · ✓ Verifiziert

Décret 2026-356 – Baugewerbe und Fischerei

Erhöhte GNR-Beihilfe für BTP und Fischerei
Kraftstoff
Journal officiel vom 8. Mai 2026
GNR-Beihilfe für Bauunternehmen (BTP). Fischerei: erhöht auf 30–35 Cent/Liter (vorher 20 Cent). Antragsportal: ASP, Frist 15. Juni 2026.
Rechtsgrundlage: Décret n° 2026-356 · ✓ Verifiziert

🇳🇱Niederlande

Kabinettsbeschluss · ca. 967 Mio. Euro · Kein Legislativakt
Juristische Einordnung Die Niederlande haben keinen eigenständigen Sofortrechtsakt (kein Staatsblad-Gesetz, kein Ministerialerlass) erlassen. Belastbar nachweisbar ist ein formeller Kabinettsbeschluss vom 20. April 2026, parlamentarisch kommuniziert als Kamerbrief 36933-1. Rechtsgrundlage des Krisenrahmens: Wva 2012 in Verbindung mit dem Landelijk Crisisplan Olie (LCPO).

Kabinettsbeschluss „Acties Weerbaarheid Energieschok"

Phase-1-Aktivierung LCPO und ca. 967 Mio. Euro Paket
Öl Energie allg.
Kabinettsbeschluss vom 20. April 2026

Ölkrisenphasen: Hochstufung auf Phase 1 von 4 des LCPO – aktive Marktüberwachung, IEA-Reservefreigabe in Tranchen (April/Mai/Juni 2026) vorbereitet.

Kaufkraft (Koopkracht): Reisekostenpauschale von 0,23 auf 0,25 €/km erhöht (rückwirkend für ganz 2026); Kfz-Steuer Lieferwagen für 6 Monate –50 %; Kfz-Steuer Lkw ab 1. Juli auf Nulltarif.

Energie und Wärme: 195 Mio. Euro Noodfonds Energie; 180 Mio. Euro Nationaal Warmtefonds (Sanierungsdarlehen, 0 % Zinsen für Einkommen unter 60.000 €); 80 Mio. Euro Energiefixers.

Sektoriell: 25 Mio. Euro Fischerei-Dekarbonisierung; 25 Mio. Euro Landwirtschaft; Energie-Investitionsabzug (EIA) ab 2027 auf 45,5 %.

Primärquelle: rijksoverheid.nl, Kamerbrief 36933-1 vom 20.04.2026 · ✓ Bestätigt

🇮🇹Italien

2 Rechtsakte · Öl und Kraftstoff

D.L. n. 33/2026 – „Decreto Carburanti"

Befristete Steuersenkung und Preistransparenz
Kraftstoff
Verabschiedet am 18. März 2026 · Geltung ab 19. März 2026
Vom Consiglio dei Ministri unter Giorgia Meloni beschlossen: Befristete Steuersenkung auf Diesel, Benzin und LPG für 20 Tage. Pflicht zur täglichen Preistransparenz für 3 Monate; Verbot intertäglicher Preiserhöhungen. Überwachung durch den Garante per la sorveglianza dei prezzi mit Unterstützung der Guardia di Finanza. Der Senat schloss die Konvertierung am 22. April 2026 ab.
Rechtsgrundlage: Decreto-Legge n. 33/2026 · ✓ Verifiziert

MASE-Erlass Nr. 92 – Freigabe OCSIT-Ölreserven

Ministerialerlass zur OCSIT-Reservefreigabe
Öl
Vom 26. März 2026
Ministerialerlass des MASE (Ministero dell'Ambiente e della Sicurezza Energetica) auf Basis von Art. 20 Abs. 3 D.Lgs. n. 249/2012: Freigabe strategischer OCSIT-Ölreserven im Rahmen der IEA-Aktion. Besonderheit: Ab 1. Juli 2026 ist OCSIT verboten, Heizöl und sonstige Erdölprodukte außerhalb Italiens zu bevorraten.
Rechtsgrundlage: MASE-Erlass Nr. 92/2026; D.Lgs. n. 249/2012 Art. 20 Abs. 3 · ✓ Verifiziert

🇬🇧Vereinigtes Königreich

2 Sofortmaßnahmen · Öl und Kraftstoff · Außerhalb des EU-Rechtsrahmens
Juristische Einordnung Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr und damit außerhalb der EU-Energiekrisen-Rechtsrahmen (RL 2009/119/EG, VO (EU) 2017/1938). Die Einbeziehung erfolgt als europäischer Rechtsvergleich.

IEA-Beitrag – 13,5 Mio. Barrel Reservefreigabe

Section 6 Energy Act 1976 / Oil Stocking Order 2012
Öl
Bekanntgabe am 11. März 2026
Im Rahmen der koordinierten IEA-Aktion gibt das Vereinigte Königreich 13,5 Mio. Barrel Öl aus seinen strategischen Reserven frei – ca. 17,6 % der UK-Reserven (76,6 Mio. Barrel) und ca. 3,4 % der globalen IEA-Freigabe. Bekanntgabe durch Energy Secretary Ed Miliband (Department for Energy Security and Net Zero). Umsetzung durch Direction des Secretary of State an die zur Compulsory Stock Obligation verpflichteten Unternehmen (Schwelle: über 50.000 Tonnen Produkte pro Jahr).
Rechtsgrundlage: Section 6 Energy Act 1976 i.V.m. Oil Stocking Order 2012 (UKSI 2012/2862); Written Statement HCWS1395 vom 12.03.2026 · ✓ Verifiziert

Spring Statement 2026 – Verlängerung der 5p-Fuel-Duty-Ermäßigung

Hydrocarbon Oil Duties Act 1979
Kraftstoff
Spring Statement vom 3. März 2026 · Geltung bis 31.08.2026
Chancellor of the Exchequer Rachel Reeves bestätigte in ihrer Spring-Statement-Rede die Verlängerung der seit 2022 geltenden 5p-pro-Liter-Senkung der Fuel Duty bis 31. August 2026. Anschließend stufenweise Rückführung: +1p im September 2026, +2p im Dezember 2026, +2p im März 2027. Trotz erheblichen Drucks (FairFuel UK, Road Haulage Association) wurde keine zusätzliche krisenspezifische Ermäßigung beschlossen.
Rechtsgrundlage: Hydrocarbon Oil Duties Act 1979; gov.uk/government/speeches/spring-statement-2026 · ✓ Verifiziert
Praxishinweis Premierminister Keir Starmer und die Regierung prüfen weitergehende Notfallmaßnahmen (Priority-Supply-Schemes, Geschwindigkeitsbegrenzungen, £30-Limit für Endkundenverkäufe) – Stand 16.05.2026 nicht in Kraft gesetzt. Die Competition and Markets Authority untersucht parallel mögliches Profiteering durch Kraftstoffeinzelhändler.

🇸🇪Schweden

3 Sofortmaßnahmen · Öl, Kraftstoff, Strom und Gas

Regierungsbeschluss – Lageravtappung Öl

Schwedischer Beitrag zur IEA-Aktion
Öl
Regierungsbeschluss 1. April 2026 · Geltung 2. April – 30. Juni 2026
Die Regierung Kristersson (Energie- und Wirtschaftsministerin Ebba Busch) beschloss die schwedische Beteiligung an der IEA-Koordinierungsaktion. Die Energimyndigheten setzt die Lageravtappung um, indem die gesetzliche Bevorratungsverpflichtung der zur Lagerung verpflichteten Importeure, Verkäufer und Großverbraucher temporär abgesenkt wird. Schwedischer Beitrag entspricht ca. 14 Tagen Reserveinhalte.
Rechtsgrundlage: Lag (2012:806) om beredskapslagring av olja; Regierungsbeschluss vom 01.04.2026 · ✓ Verifiziert

Prop. 2025/26:236 – Senkung Energiesteuer und Strom-/Gaspreis-Stöd

Extra ändringsbudget für 2026
Kraftstoff Strom Gas
Regierungsvorlage vom 13. April 2026
Extra ändringsbudget mit zwei Säulen: (1) Senkung der Energiesteuer auf Benzin um 82 Öre/Liter und auf Diesel um 319 SEK/m³ – jeweils auf den durch das EU-Energiesteuerdirektiv vorgegebenen Mindestsatz; Alkylatbensin wird so weit wie möglich gesenkt, märkt diesel bleibt unverändert. (2) Temporäres Strom- und Gaspreis-Stöd für Haushalte für Januar/Februar 2026 (rund 3,4 Mrd. SEK Gesamtkosten). Behandlung im Finanzausschuss (Betänkande 2025/26:FiU48) abgeschlossen am 21. April 2026.
Rechtsgrundlage: Prop. 2025/26:236 (Finansdepartementet) · ✓ Verifiziert

Stödförordning – Energiebereitschaftsbeihilfe für Unternehmen

Förderverordnung für kritische Energieversorgungsakteure
Energie allg.
Vom 19. März 2026
Neue Förderverordnung ermöglicht staatliche Beihilfen an Unternehmen für Energiebereitschafts-Maßnahmen, um die Funktionsfähigkeit kritischer Energieversorgungsakteure in Friedenskrisen und bei erhöhter Bereitschaft (höjd beredskap) zu sichern. Verwaltet durch Energimyndigheten.
Rechtsgrundlage: Stödförordning vom 19.03.2026 · ✓ Verifiziert

Gesamtübersicht: Wer hat was erlassen?

Alle verifizierten Rechtsakte im Überblick – Stand 16. Mai 2026

🇩🇪 Deutschland
4 Maßnahmen, 3 Rechtsakte: KPAnG (12-Uhr-Regel), GWB-Novelle, 6. ErdölFrV, 2. EnergieStSenkG
🇦🇹 Österreich
1 Rechtsakt: Energie-Lenkungsmaßnahmen-VO Erdöl 86/HA – 325.000 t Rohöl freigegeben
🇪🇸 Spanien
3 Rechtsakte: BOE-A-2026-6534 (Öl), RDL 7/2026 (Öl/Gas/Strom, 5 Mrd. €), Orden TED/306/2026 (Gas)
🇫🇷 Frankreich
4 Dekrete: Décrets 2026-289, 2026-333, 2026-334, 2026-356 – sektoral
🇳🇱 Niederlande
Kabinettsbeschluss „Acties Weerbaarheid Energieschok" – ca. 967 Mio. €, Phase-1-LCPO (kein Legislativakt)
🇮🇹 Italien
2 Rechtsakte: D.L. n. 33/2026 (Kraftstoffsteuern, Transparenz), MASE-Erlass Nr. 92 (OCSIT)
🇬🇧 UK
2 Sofortmaßnahmen: IEA-Beitrag (13,5 Mio. bbl, HCWS1395), Verlängerung 5p-Fuel-Duty
🇸🇪 Schweden
3 Sofortmaßnahmen: Reg.beschluss Lageravtappung, Prop. 2025/26:236, Stödförordning

Fazit und Handlungsempfehlung

Europa hat auf die Energiekrise 2026 sehr unterschiedlich reagiert. Wer als Unternehmen in mehreren Ländern tätig ist, muss die jeweiligen Mechanismen genau kennen – pauschale Annahmen helfen nicht weiter. Drei Bereiche sollten Unternehmen jetzt prüfen:

Öl und Kraftstoff

Deutschland: Tankstellennetze müssen ihre Preissetzungsprozesse auf die 12-Uhr-Regel des KPAnG umstellen – Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro je Einzelfall. Der Tankrabatt nach dem 2. EnergieStSenkG läuft am 30. Juni 2026 aus; Erstattungsanträge müssen fristgerecht gestellt werden.

Italien: Ab 1. Juli 2026 darf OCSIT Heizöl und sonstige Erdölprodukte nicht mehr außerhalb Italiens bevorraten – die Lagerlogistik ist entsprechend zu prüfen.

Frankreich: Die Antragsfristen für die vier Dekrete (Transport, Landwirtschaft, Fischerei, BTP) laufen teilweise bis zum 15. Juni 2026.

Vereinigtes Königreich: Die stufenweise Rückführung der Fuel Duty ab September 2026 ist in UK-Logistik- und Geschäftsplanung einzukalkulieren.

Gas

Bei den spanischen Gasspeicherpflichten müssen Comercializadoras und direkte Marktverbraucher die DOU-Berechnungen nach der CORES-Formel prüfen. Das nächste Pflichtziel beträgt 53 % zum 1. Mai 2026. Bei Unterschreitung kauft der Netzbetreiber GTS Fehlmengen zwangsweise am Markt – sämtliche Kosten trägt der säumige Akteur. Das 90-%-Ziel zum 1. November 2026 kann an jedem Tag zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember 2026 erfüllt werden; die Bevorratungsstrategie ist entsprechend zu planen.

Strom und Energie allgemein

Die spanische Mehrwertsteuersenkung nach RDL 7/2026 (10 %-Satz) gilt bis zum 30. Juni 2026 – Rechnungsstellung und Vertragsabwicklung sind entsprechend zu prüfen. Das schwedische Strom- und Gaspreis-Stöd gilt nur für Januar/Februar 2026; Rückwirkungsfristen über die Energimyndigheten sind zu beachten. Die niederländische Reisekostenpauschale wurde rückwirkend für ganz 2026 auf 0,25 €/km erhöht – Lohnabrechnungen und Reisekostenrichtlinien müssen angepasst werden.

Generell empfehlen wir, sämtliche europäischen Versorgungsverträge auf Force-Majeure-, Preisanpassungs- und Kündigungsklauseln zu überprüfen – die Preisvolatilität bleibt hoch.

Sie haben Fragen zur Anwendung dieser Rechtsakte?

Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung der Energiekrisenrechtsakte 2026 in Deutschland und Europa.

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Stein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Energie- und Gesellschaftsrecht · Köln-Ehrenfeld
energieundrecht.com · Stand: 16. Mai 2026
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. Mai 2026 wieder und dient der allgemeinen rechtlichen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle aufgeführten Rechtsakte wurden über Primärquellen (BGBl., BOE, Légifrance, EUR-Lex, Rijksoverheid, parliament.uk, regeringen.se) verifiziert. Offene Verifikationspunkte sind im zugrunde liegenden internen Analysedokument ausgewiesen. Bei konkreten Mandatsfragen stehen wir gern zur Verfügung.