Einträge in Energierecht
Steuerliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen: Warum die UiS-Erklärung zum Risiko werden kann

Steigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.

Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.

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Ladesäulen im Unternehmen: Rechtliche Vorgaben und Pflichten für den Betrieb von Ladeinfrastruktur

Ladesäulen im Unternehmen sind ein wichtiger Baustein moderner Unternehmensstrategien – sei es im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Mitarbeiterbindung oder Flottenelektrifizierung. Gleichzeitig ist Ladeinfrastruktur rechtlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint.

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Direktvermarktung: Vertragsgestaltung für Anlagenbetreiber

Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ist mittlerweile der Regelfall für größere Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Spätestens ab einer installierten Leistung von 100 kW werden nach dem EEG grundsätzlich starke wirtschaftliche Anreize zur Direktvermarktung gesetzt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EEG 2023).

Was nach gesetzgeberischer Konzeption wirtschaftlich attraktiv erscheint, birgt jedoch erhebliche vertragliche und regulatorische Risiken.

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Drittmengenabgrenzung und Messkonzept im Energierecht

Für viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.

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Vergleichserfolg im Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG

Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.

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Wenn der Zähler wechselt: Was bei Betreiberwechsel rechtlich gilt

Die Digitalisierung der Energiewende schreitet voran – und mit ihr gewinnt auch der Messstellenbetrieb immer mehr an Bedeutung. Die rechtliche Durchsetzung des Messstellenbetriebs gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber ist dabei ein zentrales Thema, insbesondere wenn ein dritter Messstellenbetreiber die Rolle übernommen hat und später ausfällt.

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Fehlerhafte Strom- und Gasabrechnung: So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen durch falsche Verbrauchsschätzungen

Ein häufiger Irrtum: Der Energieversorger selbst liest den Zähler ab. Tatsächlich erfolgt die Erfassung des Verbrauchs gemäß § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG in der Regel durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.

Für die Abrechnung maßgeblich sind die Daten, die dieser an den Versorger übermittelt. Eigene Meldungen des Verbrauchers können – je nach Konstellation – rechtlich weniger Gewicht haben.

Gerade an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Fehler, die für Verbraucher kaum nachvollziehbar sind.

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BesAR-Privilegierung nach §§ 28 ff. EnFG sichern: Fristgerechte Meldungen an den Übertragungsnetzbetreiber

Stromintensive Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gemäß §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) profitieren, können ihre Energiekosten erheblich reduzieren (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 03.03.2026). Die Aufrechterhaltung dieser Privilegierung ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bestehen nach dem EnFG fristgebundene Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Unternehmen, die diese Pflichten nicht oder verspätet erfüllen, riskieren erhebliche finanzielle Nachteile.

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BFH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Solarpark-Veräußerung — keine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Wer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.

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OLG Brandenburg zur Vertragsübernahme bei PV-Nutzungsverträgen: Neue Risiken für Projektübertragungen

Die Übertragung von Nutzungsverträgen für Photovoltaikanlagen (PV) auf Dachflächen ist ein zentraler Bestandteil der Projektentwicklung und Finanzierung im Energiesektor. Projektentwickler, Betreibergesellschaften und Investoren übertragen Verträge regelmäßig im Rahmen von Asset-Deals oder Projektstrukturierungen.

Mit Urteil vom 18.09.2025 (Az. 10 U 80/24) hat das OLG Brandenburg dieser Praxis jedoch klare Grenzen gesetzt. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtssichere Gestaltung von PV-Nutzungsverträgen und Projektübertragungen.

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Energiesteuer und Stromsteuer ab 2026: Systemwechsel durch das Dritte Änderungsgesetz

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes treten ab dem Verwendungszeitraum 2026 wesentliche Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht in Kraft. Die Generalzolldirektion (GZD) hat hierzu mit Informationsschreiben vom 23. Februar 2026 zentrale Anwendungshinweise veröffentlicht.

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EEG 2027: Was der Arbeitsentwurf für Ihre Anlage bedeutet

Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 markiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung erneuerbarer Energien: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, die Direktvermarktung wird verpflichtend, und die Marktprämie wird als zweiseitiger Contract for Difference (CfD) mit Gewinnabschöpfungskomponente neu gestaltet. Besonders betroffen sind Anlagen unter 25 kW, die künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Gleichzeitig eröffnet der Entwurf durch den möglichen Förderverzicht und den Abschluss von Power-Purchase-Agreements (PPAs) neue wirtschaftliche Gestaltungsspielräume. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht – wer jedoch jetzt plant und rechtlich beraten handelt, sichert sich entscheidende Vorteile für seine Anlage oder sein Investitionsvorhaben.

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OLG Celle konkretisiert Anforderungen an Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen

Mit Urteil vom 18. November 2025 (Az. 13 UKl 3/24) hat das OLG Celle die Anforderungen an die Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen gem. § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV weiter konkretisiert. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Ausgestaltung von Kosten- und Marktelementen in Preisgleitformeln sowie deren Transparenz. Sie hat erhebliche Bedeutung sowohl für Fernwärmeversorger als auch für Kunden.

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BAFA-Erinnerung zur EnFG-Investitionsverpflichtung: Was jetzt zu tun ist

Seit Februar 2026 versendet das BAFA Erinnerungsschreiben an Unternehmen, die für 2023 eine Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlagen beantragt haben. Wir erklären, was die Investitionsverpflichtung nach § 30 EnFG konkret bedeutet, welche Frist gilt – und was bei Nichteinhaltung droht.

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Anstieg der KWKG- und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2026 – Entlastungsmöglichkeit durch die besondere Ausgleichsregelung

Im Jahr 2026 kommt es erneut zu einem spürbaren Anstieg der staatlich veranlassten Preisbestandteile für Strom, insbesondere durch die deutliche Erhöhung von Umlagen. Während die Offshore-Netzumlage um 15,3 Prozent auf 0,941 ct/kWh ansteigt, kommt es bei der KWKG-Umlage zu einer Erhöhung um 61 Prozent auf 0,446 ct/kWh. Beide Umlagen sind Bestandteil des Arbeitspreises für Strom und fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an.

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