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Drittmengenabgrenzung und Messkonzept im Energierecht

Für viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.

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BesAR-Privilegierung nach §§ 28 ff. EnFG sichern: Fristgerechte Meldungen an den Übertragungsnetzbetreiber

Stromintensive Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gemäß §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) profitieren, können ihre Energiekosten erheblich reduzieren (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 03.03.2026). Die Aufrechterhaltung dieser Privilegierung ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bestehen nach dem EnFG fristgebundene Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Unternehmen, die diese Pflichten nicht oder verspätet erfüllen, riskieren erhebliche finanzielle Nachteile.

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BAFA-Erinnerung zur EnFG-Investitionsverpflichtung: Was jetzt zu tun ist

Seit Februar 2026 versendet das BAFA Erinnerungsschreiben an Unternehmen, die für 2023 eine Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlagen beantragt haben. Wir erklären, was die Investitionsverpflichtung nach § 30 EnFG konkret bedeutet, welche Frist gilt – und was bei Nichteinhaltung droht.

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