Posts getaggt mit Energierecht
Direktvermarktung: Vertragsgestaltung für Anlagenbetreiber

Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ist mittlerweile der Regelfall für größere Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Spätestens ab einer installierten Leistung von 100 kW werden nach dem EEG grundsätzlich starke wirtschaftliche Anreize zur Direktvermarktung gesetzt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EEG 2023).

Was nach gesetzgeberischer Konzeption wirtschaftlich attraktiv erscheint, birgt jedoch erhebliche vertragliche und regulatorische Risiken.

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Drittmengenabgrenzung und Messkonzept im Energierecht

Für viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.

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Wenn der Zähler wechselt: Was bei Betreiberwechsel rechtlich gilt

Die Digitalisierung der Energiewende schreitet voran – und mit ihr gewinnt auch der Messstellenbetrieb immer mehr an Bedeutung. Die rechtliche Durchsetzung des Messstellenbetriebs gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber ist dabei ein zentrales Thema, insbesondere wenn ein dritter Messstellenbetreiber die Rolle übernommen hat und später ausfällt.

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EEG 2027: Was der Arbeitsentwurf für Ihre Anlage bedeutet

Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 markiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung erneuerbarer Energien: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, die Direktvermarktung wird verpflichtend, und die Marktprämie wird als zweiseitiger Contract for Difference (CfD) mit Gewinnabschöpfungskomponente neu gestaltet. Besonders betroffen sind Anlagen unter 25 kW, die künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Gleichzeitig eröffnet der Entwurf durch den möglichen Förderverzicht und den Abschluss von Power-Purchase-Agreements (PPAs) neue wirtschaftliche Gestaltungsspielräume. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht – wer jedoch jetzt plant und rechtlich beraten handelt, sichert sich entscheidende Vorteile für seine Anlage oder sein Investitionsvorhaben.

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Anstieg der KWKG- und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2026 – Entlastungsmöglichkeit durch die besondere Ausgleichsregelung

Im Jahr 2026 kommt es erneut zu einem spürbaren Anstieg der staatlich veranlassten Preisbestandteile für Strom, insbesondere durch die deutliche Erhöhung von Umlagen. Während die Offshore-Netzumlage um 15,3 Prozent auf 0,941 ct/kWh ansteigt, kommt es bei der KWKG-Umlage zu einer Erhöhung um 61 Prozent auf 0,446 ct/kWh. Beide Umlagen sind Bestandteil des Arbeitspreises für Strom und fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an.

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