Teil 3 der PV-Serie zeigt, wann Betreiber von Photovoltaikanlagen nach § 9 EEG technische Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit und Einspeisedatenübermittlung vorsehen müssen – und warum diese Anforderungen frühzeitig in die Anlagenplanung gehören.
WeiterlesenTeil 2 unserer Serie zur Photovoltaik: Der Beitrag erklärt, wann der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz für PV-Anlagen greift, welche Rolle die Anlagengröße spielt und wann Kleinunternehmerregelung oder Vorsteuerabzug relevant werden.
WeiterlesenBevor steuerliche Fragen bei Dach-Photovoltaikanlagen relevant werden, müssen Unternehmen den regulatorischen Rahmen klären: Registrierung im Marktstammdatenregister, Netzanschlussverfahren, technische Anschlussregeln und Anschlusskapazität. Der Beitrag zeigt, warum Regulatorik und Steuerrecht von Beginn an zusammen gedacht werden sollten.
WeiterlesenEigenverbrauch ist energiewirtschaftlich oft das Sinnvollste – steuerlich kann er den Investitionsabzugsbetrag kosten. Wir ordnen den Zielkonflikt zwischen Energie- und Steuerrecht ein.
WeiterlesenBei der Dach-PV ist der Investitionsabzugsbetrag rechtlich unsicher. Dr. Alexander Kersten erklärt die zwei beim BFH anhängigen Streitfragen – und die richtige Verteidigungsstrategie.
WeiterlesenEnergieprojekte sind Schnittstellenprojekte. Wir zeigen, warum der regulatorische Rahmen die Vorbedingung jeder Energieinvestition ist – und die Grundlage des steuerlichen Vorteils.
WeiterlesenMit § 7g EStG lässt sich ein großer Teil einer Energieinvestition steuerlich vorziehen. Dr. Alexander Kersten erklärt IAB, Sonderabschreibung, degressive AfA – und die kritische Nutzungshürde.
WeiterlesenDas Finanzamt verweigert zunehmend den Abzug nachlaufender Betriebsausgaben bei Photovoltaikanlagen. Mehrere Verfahren sind bereits beim BFH anhängig. Erfahren Sie, welche Argumente für PV-Betreiber sprechen und warum ein Einspruch sinnvoll sein kann.
WeiterlesenStein Rechtsanwälte Steuerberater veröffentlicht ein neues Whitepaper zu den zentralen rechtlichen Strukturfragen von Photovoltaik-Investments. Der Leitfaden beleuchtet EEG-Ausschreibungen, PPAs, Grundstückssicherung, Netzanschluss, Repowering sowie die bevorstehende EEG-Reform 2027.
WeiterlesenTeil 1 der Reihe zu Photovoltaikanlagen:
Was Investoren, Industrie und Stadtwerke bei EEG-Ausschreibungen für Photovoltaik beachten müssen: Segmente, anzulegender Wert, die Übertragung von Zuschlägen und das unterschätzte Pönalrisiko nach § 55 EEG – mit Checkliste für die Prüfung vor Erwerb.
WeiterlesenDie Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ist mittlerweile der Regelfall für größere Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Spätestens ab einer installierten Leistung von 100 kW werden nach dem EEG grundsätzlich starke wirtschaftliche Anreize zur Direktvermarktung gesetzt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EEG 2023).
Was nach gesetzgeberischer Konzeption wirtschaftlich attraktiv erscheint, birgt jedoch erhebliche vertragliche und regulatorische Risiken.
WeiterlesenWer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.
WeiterlesenDer Arbeitsentwurf zum EEG 2027 markiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung erneuerbarer Energien: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, die Direktvermarktung wird verpflichtend, und die Marktprämie wird als zweiseitiger Contract for Difference (CfD) mit Gewinnabschöpfungskomponente neu gestaltet. Besonders betroffen sind Anlagen unter 25 kW, die künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Gleichzeitig eröffnet der Entwurf durch den möglichen Förderverzicht und den Abschluss von Power-Purchase-Agreements (PPAs) neue wirtschaftliche Gestaltungsspielräume. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht – wer jedoch jetzt plant und rechtlich beraten handelt, sichert sich entscheidende Vorteile für seine Anlage oder sein Investitionsvorhaben.
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