Beim Solarpark entscheidet der regulatorische Rahmen vor dem ersten Modul. Wir ordnen Flächenkulisse, Ausschreibung, Baurecht und Netzanschluss ein – inklusive der 200-/500-Meter-Verwechslung.
WeiterlesenGewerbliche Freiflächenanlagen sind voll steuerpflichtig – der IAB steht hier rechtssicher zur Verfügung. Dr. Alexander Kersten erklärt die Kombination der Hebel und die Gewinngrenze.
WeiterlesenTeil 1 der Reihe zu Photovoltaikanlagen:
Was Investoren, Industrie und Stadtwerke bei EEG-Ausschreibungen für Photovoltaik beachten müssen: Segmente, anzulegender Wert, die Übertragung von Zuschlägen und das unterschätzte Pönalrisiko nach § 55 EEG – mit Checkliste für die Prüfung vor Erwerb.
WeiterlesenWer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.
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