Posts getaggt mit Einspeisevergütung
BFH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Solarpark-Veräußerung — keine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Wer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.

Weiterlesen
EEG 2027: Was der Arbeitsentwurf für Ihre Anlage bedeutet

Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 markiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung erneuerbarer Energien: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, die Direktvermarktung wird verpflichtend, und die Marktprämie wird als zweiseitiger Contract for Difference (CfD) mit Gewinnabschöpfungskomponente neu gestaltet. Besonders betroffen sind Anlagen unter 25 kW, die künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Gleichzeitig eröffnet der Entwurf durch den möglichen Förderverzicht und den Abschluss von Power-Purchase-Agreements (PPAs) neue wirtschaftliche Gestaltungsspielräume. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht – wer jedoch jetzt plant und rechtlich beraten handelt, sichert sich entscheidende Vorteile für seine Anlage oder sein Investitionsvorhaben.

Weiterlesen