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EEG 2027: Was der Arbeitsentwurf für Ihre Anlage bedeutet

Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 markiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung erneuerbarer Energien: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, die Direktvermarktung wird verpflichtend, und die Marktprämie wird als zweiseitiger Contract for Difference (CfD) mit Gewinnabschöpfungskomponente neu gestaltet. Besonders betroffen sind Anlagen unter 25 kW, die künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Gleichzeitig eröffnet der Entwurf durch den möglichen Förderverzicht und den Abschluss von Power-Purchase-Agreements (PPAs) neue wirtschaftliche Gestaltungsspielräume. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht – wer jedoch jetzt plant und rechtlich beraten handelt, sichert sich entscheidende Vorteile für seine Anlage oder sein Investitionsvorhaben.

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