Einträge in Steuerrecht
Steuerliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen: Warum die UiS-Erklärung zum Risiko werden kann

Steigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.

Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.

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Ertragsteuerrechtliche Organschaft - Anforderung an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Mit der am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 05.11.2025, I R 37/22, konkretisiert der I. Senat die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG. Danach genügt es nicht, dass die aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Ansprüche lediglich verbucht werden; sie müssen auch tatsächlich erfüllt werden.

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Verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Überlassung einer (Ferien-)Immobilie durch eine spanische Kapitalgesellschaft

Nach der am 20.10.2025 veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5.9.2025, 10 K 2605/20 E, stellt die unentgeltliche Überlassung einer im Eigentum einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.) stehenden Ferienimmobilie an deren Gesellschafter zu privaten Wohnzwecken eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dar.

Zudem findet die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG, die zu einem Ausschluss der Anwendung des Abgeltungssteuersatzes führt, grundsätzlich auch auf vGA in Gestalt verhinderter Vermögensmehrungen Anwendung, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben.

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Drittmengenabgrenzung und Messkonzept im Energierecht

Für viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.

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BFH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Solarpark-Veräußerung — keine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Wer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.

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Finanzverwaltung NRW kauft erneut Steuerdaten aus Offshore-Steueroasen – Selbstanzeige ist noch möglich!

Der Druck auf Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen wächst. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW hat vor wenigen Wochen einen umfangreichen Datensatz angekauft, der detaillierte Informationen zu Offshore-Gesellschaften und deren wirtschaftlich Berechtigten enthält.

Für Betroffene stellt sich damit eine drängende Frage: Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich – oder bereits zu spät?

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Energiesteuer und Stromsteuer ab 2026: Systemwechsel durch das Dritte Änderungsgesetz

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes treten ab dem Verwendungszeitraum 2026 wesentliche Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht in Kraft. Die Generalzolldirektion (GZD) hat hierzu mit Informationsschreiben vom 23. Februar 2026 zentrale Anwendungshinweise veröffentlicht.

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Steueränderungsgesetz 2025 - Was jetzt für Ihr Unternehmen relevant wird

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 4. Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedet, am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Zahlreiche Änderungen betreffen Unternehmen und gemeinnützige Organisationen unmittelbar. Von der Entfernungspauschale über die dauerhafte Absenkung der Gastronomiesteuer bis zur Anerkennung des E-Sports als gemeinnütziger Zweck: Die Neuregelungen sind punktuell, entfalten in der Praxis aber oft größere Wirkung als umfassende Reformgesetze – insbesondere im Zusammenspiel mit bestehenden Unternehmensstrukturen, Förderinstrumenten und steuerlichen Gestaltungen.

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Warum Gewerbesteuer-Erstattungszinsen zur Liquiditätsfalle werden

Ein erfolgreicher Rechtsbehelf kann Unternehmen zu einer hohen Gewerbesteuer-Erstattung verhelfen – inklusive Zinsen nach § 233a AO. Doch was zunächst wie ein finanzieller Mehrwert wirkt, kann beim Jahresabschluss sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Liquidität zur Herausforderung werden.

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