Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 4. Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedet, am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Zahlreiche Änderungen betreffen Unternehmen und gemeinnützige Organisationen unmittelbar. Von der Entfernungspauschale über die dauerhafte Absenkung der Gastronomiesteuer bis zur Anerkennung des E-Sports als gemeinnütziger Zweck: Die Neuregelungen sind punktuell, entfalten in der Praxis aber oft größere Wirkung als umfassende Reformgesetze – insbesondere im Zusammenspiel mit bestehenden Unternehmensstrukturen, Förderinstrumenten und steuerlichen Gestaltungen.
WeiterlesenEin erfolgreicher Rechtsbehelf kann Unternehmen zu einer hohen Gewerbesteuer-Erstattung verhelfen – inklusive Zinsen nach § 233a AO. Doch was zunächst wie ein finanzieller Mehrwert wirkt, kann beim Jahresabschluss sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Liquidität zur Herausforderung werden.
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