Für das Verwendungsjahr 2025 können Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2026 Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung stellen. Zugleich eröffnen die gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2026 insbesondere Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten. Der Beitrag erläutert die maßgeblichen Fristen, relevanten Entlastungstatbestände und den Prüfungsbedarf für Unternehmen.
WeiterlesenSteigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.
Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.
WeiterlesenMit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes treten ab dem Verwendungszeitraum 2026 wesentliche Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht in Kraft. Die Generalzolldirektion (GZD) hat hierzu mit Informationsschreiben vom 23. Februar 2026 zentrale Anwendungshinweise veröffentlicht.
WeiterlesenMit Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 02.01.2018 BGBl. I. S. 84 wurde der Versorgerbegriff nach der Stromsteuer-Durchführungsverordnung neu geregelt.
Weiterlesen