Steigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.
Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.
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