Die rechtssichere Gestaltung von Ladeinfrastruktur im Unternehmen erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Während im ersten Teil dieser Beitragsreihe vom 21.04.2026 die energierechtlichen Rahmenbedingungen im Fokus standen, rückt im Folgenden die steuerrechtliche Behandlung in den Mittelpunkt.
WeiterlesenSteigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.
Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.
WeiterlesenFür viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.
WeiterlesenMit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes treten ab dem Verwendungszeitraum 2026 wesentliche Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht in Kraft. Die Generalzolldirektion (GZD) hat hierzu mit Informationsschreiben vom 23. Februar 2026 zentrale Anwendungshinweise veröffentlicht.
WeiterlesenMit Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 02.01.2018 BGBl. I. S. 84 wurde der Versorgerbegriff nach der Stromsteuer-Durchführungsverordnung neu geregelt.
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