Für das Verwendungsjahr 2025 können Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2026 Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung stellen. Zugleich eröffnen die gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2026 insbesondere Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten. Der Beitrag erläutert die maßgeblichen Fristen, relevanten Entlastungstatbestände und den Prüfungsbedarf für Unternehmen.
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