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Strom- und Energiesteuerentlastung 2025: Antragsfrist zum 31. Dezember 2026 beachten – Neue Entlastungsmöglichkeiten ab 2026

Für das Verwendungsjahr 2025 können Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2026 Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung stellen. Zugleich eröffnen die gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2026 insbesondere Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten. Der Beitrag erläutert die maßgeblichen Fristen, relevanten Entlastungstatbestände und den Prüfungsbedarf für Unternehmen.

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