Mit der am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 05.11.2025, I R 37/22, konkretisiert der I. Senat die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG. Danach genügt es nicht, dass die aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Ansprüche lediglich verbucht werden; sie müssen auch tatsächlich erfüllt werden.
WeiterlesenNach der am 20.10.2025 veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5.9.2025, 10 K 2605/20 E, stellt die unentgeltliche Überlassung einer im Eigentum einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.) stehenden Ferienimmobilie an deren Gesellschafter zu privaten Wohnzwecken eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dar.
Zudem findet die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG, die zu einem Ausschluss der Anwendung des Abgeltungssteuersatzes führt, grundsätzlich auch auf vGA in Gestalt verhinderter Vermögensmehrungen Anwendung, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben.
WeiterlesenWer einen Solarpark verkauft, hofft häufig auf die Steuerbefreiung als sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Dann fällt keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2025 (V R 32/24) jedoch entschieden: Wer nach der Veräußerung auf der Grundlage des bisherigen vergütungsstarken Einspeisevertrags weiterhin Strom ins Netz einspeist und die EEG-Vergütung vereinnahmt, überträgt kein Unternehmen im Ganzen – die Veräußerung ist umsatzsteuerpflichtig.
WeiterlesenDie Übertragung von Nutzungsverträgen für Photovoltaikanlagen (PV) auf Dachflächen ist ein zentraler Bestandteil der Projektentwicklung und Finanzierung im Energiesektor. Projektentwickler, Betreibergesellschaften und Investoren übertragen Verträge regelmäßig im Rahmen von Asset-Deals oder Projektstrukturierungen.
Mit Urteil vom 18.09.2025 (Az. 10 U 80/24) hat das OLG Brandenburg dieser Praxis jedoch klare Grenzen gesetzt. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtssichere Gestaltung von PV-Nutzungsverträgen und Projektübertragungen.
WeiterlesenEin erfolgreicher Rechtsbehelf kann Unternehmen zu einer hohen Gewerbesteuer-Erstattung verhelfen – inklusive Zinsen nach § 233a AO. Doch was zunächst wie ein finanzieller Mehrwert wirkt, kann beim Jahresabschluss sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Liquidität zur Herausforderung werden.
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