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OLG Brandenburg zur Vertragsübernahme bei PV-Nutzungsverträgen: Neue Risiken für Projektübertragungen

Die Übertragung von Nutzungsverträgen für Photovoltaikanlagen (PV) auf Dachflächen ist ein zentraler Bestandteil der Projektentwicklung und Finanzierung im Energiesektor. Projektentwickler, Betreibergesellschaften und Investoren übertragen Verträge regelmäßig im Rahmen von Asset-Deals oder Projektstrukturierungen.

Mit Urteil vom 18.09.2025 (Az. 10 U 80/24) hat das OLG Brandenburg dieser Praxis jedoch klare Grenzen gesetzt. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtssichere Gestaltung von PV-Nutzungsverträgen und Projektübertragungen.

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