Sind Sie an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaftspraxis beteiligt und stehen Unrichtigkeiten in Feststellungserklärungen im Raum? Der BGH hat die Spielregeln verschärft: Die 15-jährige Verjährungsfrist greift früher als erwartet – und eine Selbstanzeige ist nur unter engen Voraussetzungen noch möglich.
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