PV-Freiflächen und Solarparks: Der regulatorische Fahrplan zum Projekt

Auf einen Blick
  • Bei Freiflächenanlagen entscheidet sich der Erfolg vor dem ersten Modul – auf vier regulatorischen Ebenen: Fläche, Förderung, Baurecht und Netzanschluss.
  • Anlagen über 1 MW erhalten eine Förderung nur über eine erfolgreiche EEG-Ausschreibung; der Höchstwert lag zum Gebotstermin 1. März 2026 bei 5,79 ct/kWh.
  • Förderfähig sind nur Flächen der gesetzlichen Kulisse (§ 37 EEG) – u. a. benachteiligte Gebiete und ein 500-Meter-Streifen an Autobahnen und Schienen.
  • Baurechtlich sind Freiflächenanlagen im Außenbereich grundsätzlich nicht privilegiert; sie brauchen meist einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan. Privilegiert ist nur der 200-Meter-Streifen nach § 35 BauGB – nicht zu verwechseln mit den 500 Metern des EEG.
  • Der Netzanschluss läuft über das Reifegradverfahren; die Projektreife entscheidet über knappe Kapazität.

Der Solarpark gilt als eines der planbarsten Energie-Assets – doch sein Erfolg entscheidet sich lange vor dem ersten Modul, auf der regulatorischen Ebene. Vier Fragen bestimmen, ob ein Freiflächenprojekt überhaupt realisierbar ist: Liegt die Fläche in der Förderkulisse? Trägt eine Ausschreibung oder ein Stromliefervertrag den Erlös? Ist das Baurecht gesichert? Und steht ein Netzanschluss rechtzeitig zur Verfügung? Dieser Beitrag ordnet die vier Ebenen ein; die steuerliche Seite behandelt der parallele Beitrag von Dr. Alexander Kersten.

Vier Ebenen entscheiden über den Solarpark

Anders als eine Dachanlage ist die Freiflächenanlage ein eigenständiges Infrastrukturprojekt im Außenbereich. Genehmigung, Förderung und Anschluss greifen ineinander – und jede dieser Ebenen kann ein Projekt zu Fall bringen. Wer sie nicht von Beginn an gemeinsam steuert, riskiert Zeit, Kapital und am Ende den gesamten Businesscase.

Fläche: die EEG-Flächenkulisse (§ 37 EEG)

Eine EEG-Förderung gibt es nur für Anlagen auf Flächen, die der Gesetzgeber ausdrücklich zulässt. Dazu zählen unter anderem benachteiligte Gebiete (landwirtschaftlich genutztes Acker- und Grünland) sowie ein Seitenrandstreifen von 500 Metern entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Das Solarpaket I hat die Kulisse erweitert, zugleich aber den Zubau auf landwirtschaftlichen Flächen auf 80 Gigawatt bis 2030 gedeckelt und naturschutzfachliche Mindestkriterien eingeführt, von denen mindestens drei von fünf einzuhalten sind. Die Flächenprüfung ist damit der erste Filter jedes Projekts.

Förderung: Ausschreibung oder PPA

Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt erhalten eine Förderung grundsätzlich nur, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen haben. Die Gebotstermine liegen mehrmals jährlich; der Höchstwert lag zum Gebotstermin 1. März 2026 bei 5,79 ct/kWh, die durchschnittlichen Zuschlagswerte darunter. Anlagen bis 1 Megawatt können eine Förderung auch ohne Ausschreibung erhalten. Alternativ – oder ergänzend – trägt zunehmend ein Stromliefervertrag (PPA) den Erlös, was die Anlage von der Ausschreibung unabhängig macht, aber eigene vertragliche Anforderungen stellt.

Baurecht: meist ein Bebauungsplan nötig

Hier liegt ein häufiges Missverständnis. Freiflächenanlagen sind im Außenbereich grundsätzlich nicht baurechtlich privilegiert. In aller Regel ist ein zweistufiges Verfahren erforderlich: die kommunale Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines – meist vorhabenbezogenen – Bebauungsplans nach § 12 BauGB) und anschließend die Baugenehmigung. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB besteht nur in einem 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen. Wichtig: Diese 200 Meter des Baurechts sind nicht identisch mit dem 500-Meter-Streifen der EEG-Förderkulisse – beide Werte werden in der Praxis regelmäßig verwechselt.

Netzanschluss: das Reifegradverfahren

Der Netzanschluss ist für Freiflächenanlagen das entscheidende Kriterium bei der Standortwahl. Seit dem Wechsel zum Reifegradverfahren vergeben die Übertragungsnetzbetreiber knappe Kapazität nicht mehr nach dem Eingangszeitpunkt, sondern nach Projektreife. Das Solarpaket I hat mit einem Wegenutzungsrecht für Anschlusskabel zudem die Trassenrealisierung beschleunigt. Wer früh weiß, wo der nächste Verknüpfungspunkt liegt und welche Leistung er aufnimmt, verschafft sich einen Vorsprung.

Praxishinweis

Wir empfehlen, die vier Ebenen parallel und nicht nacheinander zu prüfen: Flächenkulisse, Förder- bzw. Vermarktungsweg, baurechtliche Grundlage und Netzanschlusskapazität. Insbesondere die frühe Klärung von Baurecht und Anschluss verhindert, dass ein förderfähiges Projekt an der Realisierung scheitert. Da die EEG-Flächenkulisse und die baurechtliche Privilegierung unterschiedliche Reichweiten haben, sollte beides getrennt geprüft werden.

Was Projektierer und Investoren jetzt tun sollten

  • Fläche prüfen: Liegt sie in der EEG-Kulisse, und ist sie baurechtlich realisierbar?
  • Erlösweg festlegen: Ausschreibung, PPA oder eine Kombination – mit Blick auf Höchstwerte und Fristen.
  • Anschluss sichern: Verknüpfungspunkt und Kapazität früh klären und die Projektreife dokumentieren.
  • Steuer mitdenken: Die steuerliche Strukturierung frühzeitig einbeziehen.

Welche steuerlichen Hebel der Solarpark bietet – und warum der Investitionsabzugsbetrag hier anders als bei kleiner Dach-PV rechtssicher zur Verfügung steht – erläutert Dr. Alexander Kersten im parallelen Beitrag dieses Tages: Der Investitionsabzugsbetrag für PV-Freiflächen.

Fazit

Der Solarpark ist planbar – aber nur, wenn Fläche, Förderung, Baurecht und Netzanschluss von Beginn an zusammengeführt werden. Die regulatorische Grundlage entscheidet darüber, ob das Projekt realisierbar ist; sie ist zugleich die Voraussetzung dafür, die steuerlichen Vorteile überhaupt heben zu können.

Sie planen einen Solarpark und wollen Fläche, Förderung und Anschluss rechtssicher aufstellen? Sprechen Sie mit uns – Energie und Recht.

Jasper Stein, Rechtsanwalt · Energie und Recht – Die Kanzlei für Energie- und Steuerrecht · Köln & Berlin · www.energieundrecht.com