Dach-PV für Unternehmen: Warum die Investitionsentscheidung regulatorisch beginnt
- Eine Dach-Photovoltaikanlage ist zunächst eine regulatorische Entscheidung, keine steuerliche: Marktstammdatenregister, Netzanschlussverfahren und technische Anschlussregeln stehen am Anfang jeder Planung.
- Anschlussleistung und Netzkapazität am Standort bestimmen maßgeblich, welche Anlagengröße überhaupt realisierbar ist.
- Erst wenn diese Fragen geklärt sind, wird die steuerliche Behandlung nach § 3 Nr. 72 EStG relevant – mit der bekannten Nebenwirkung, dass die Steuerbefreiung zwingend ist und Investitionskosten steuerlich nicht mehr abziehbar sind.
- Wer beide Ebenen von Anfang an zusammen denkt, vermeidet teure Nachplanungen.
Unser Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Dach-Photovoltaik und Eigenverbrauch hat große Resonanz gefunden – zu Recht, denn die steuerliche Nebenwirkung wird häufig unterschätzt. Aus meiner Beratungspraxis weiß ich aber: Bevor diese Frage überhaupt relevant wird, muss eine Anlage erst einmal regulatorisch und anschlusstechnisch sauber aufgestellt sein. Mit diesem Beitrag eröffnen wir eine Serie, die beide Ebenen zusammenführt. Teil 1 beginnt dort, wo die Planung tatsächlich beginnt: beim regulatorischen Rahmen.
Der regulatorische Rahmen kommt zuerst
Jede Photovoltaikanlage ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Parallel dazu ist der Netzanschluss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anzumelden – in der Regel deutlich vor Baubeginn, da die Prüfung der Anschlusskapazität am Standort Zeit in Anspruch nimmt und im Einzelfall zur Begrenzung der realisierbaren Anlagengröße führen kann. Gerade an Gewerbestandorten mit ohnehin hoher Netzlast ist diese Prüfung keine Formsache.
Technische Anschlussregeln und Anlagengröße
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten die technischen Anschlussbedingungen nach VDE-AR-N 4105; bei größeren Anlagen mit Anschluss auf Mittelspannungsebene kommen weitergehende Anforderungen hinzu, unter anderem zum Zählerkonzept und zur Steuerbarkeit der Einspeisung. Diese technischen Vorgaben sind unabhängig von steuerlichen Erwägungen zu erfüllen – sie entscheiden aber faktisch mit darüber, welche Anlagengröße am jeweiligen Standort überhaupt sinnvoll umsetzbar ist.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Die Netzanschlussanfrage gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende. Unternehmen, die zunächst die Anlagengröße festlegen und erst danach beim Netzbetreiber anfragen, erleben regelmäßig, dass sich Anschlussleistung und ursprüngliche Planung nicht decken – mit entsprechenden Verzögerungen und Umplanungsaufwand.
Erst dann: die steuerliche Ebene
Ist die Anlage regulatorisch und anschlusstechnisch geklärt, stellt sich die steuerliche Frage. Für Anlagen bis 30 kWp je Gewerbe- oder Wohneinheit, insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem, greift nach § 3 Nr. 72 EStG zwingend die Einkommensteuerbefreiung – ohne Wahlrecht. Das hat zur Folge, dass mit der Steuerfreiheit der Einnahmen zugleich die Abzugsfähigkeit der Investitionskosten entfällt. Diese steuerliche Mechanik werden wir gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Alexander Kersten in einem eigenen Teil dieser Serie vertieft einordnen.
Warum beide Ebenen zusammengehören
Regulatorik und Steuerrecht sind bei der Investitionsentscheidung keine getrennten Themen. Die am Standort verfügbare Netzanschlusskapazität bestimmt häufig erst, in welche Größenordnung eine Anlage überhaupt fällt – und damit auch, ob und in welchem Umfang die steuerliche Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG greift. Wer die Anlagengröße allein steuerlich optimieren will, ohne die regulatorischen Rahmenbedingungen am Standort zu kennen, plant am eigentlichen Engpass vorbei.
Die Investitionsentscheidung für eine Dach-Photovoltaikanlage beginnt regulatorisch: Marktstammdatenregister, Netzanschlussverfahren und technische Anschlussregeln setzen den Rahmen, innerhalb dessen sich die steuerliche Frage überhaupt erst stellt. In den folgenden Teilen dieser Serie ordnen wir beide Ebenen weiter ein – von der Umsatzsteuer über die Abschreibung bis zur Erweiterung bestehender Anlagen.
Sie planen eine Dach-Photovoltaikanlage für Ihr Unternehmen und möchten regulatorische und steuerliche Fragen von Anfang an zusammen denken? Sprechen Sie uns an.