KWKG- und Offshore-Netzumlage auf 15 % senken: Voraussetzungen, Entlastungshöhe und die entscheidende Frist am 30. Juni.
WeiterlesenStromintensive Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gemäß §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) profitieren, können ihre Energiekosten erheblich reduzieren (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 03.03.2026). Die Aufrechterhaltung dieser Privilegierung ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bestehen nach dem EnFG fristgebundene Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
Unternehmen, die diese Pflichten nicht oder verspätet erfüllen, riskieren erhebliche finanzielle Nachteile.
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