Bei SPK, Industriestrompreis und BesAR wird grundsätzlich jede rechtlich selbständige Konzerngesellschaft einzeln betrachtet. Der Beitrag erläutert, wie Stromverbräuche korrekt zugeordnet werden, welche Anforderungen an die messtechnische Abgrenzung gelten und wann selbstständige Unternehmensteile eine Gestaltungsoption darstellen.
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