Entlastungsinstrumente für Industriestrom 2026: BesAR, SPK, Industriestrompreis, CISAF
- Für energieintensive Unternehmen stehen 2026 mehrere, unterschiedlich ausgestaltete Entlastungsinstrumente zur Verfügung: die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), die Strompreiskompensation (SPK), der neue Industriestrompreis (ISP) und der europäische Beihilferahmen CISAF.
- CISAF ist kein eigenständiges Förderinstrument, sondern der EU-beihilferechtliche Rahmen, auf dem insbesondere der Industriestrompreis beruht.
- Der Industriestrompreis ist seit dem 6. Mai 2026 als Förderrichtlinie in Kraft, EU-beihilferechtlich am 16. April 2026 genehmigt, und gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 mit einem Gesamtbudget von 3,8 Milliarden Euro.
- SPK und Industriestrompreis sind grundsätzlich kombinierbar, aber nicht für dieselbe Strommenge – eine sorgfältige Mengenallokation ist erforderlich.
- Alle Instrumente sind an Gegenleistungspflichten gekoppelt, überwiegend Investitionen in Dekarbonisierung, Flexibilität oder erneuerbare Erzeugung.
Mit dem Industriestrompreis ist 2026 ein viertes, komplexes Element in die Förderlandschaft für energieintensive Unternehmen hinzugekommen. Für die Praxis stellt sich damit umso dringlicher die Frage: Welches Instrument passt zu welchem Unternehmen – und wie lassen sich die verschiedenen Regelungen sinnvoll kombinieren, ohne beihilferechtliche Fallstricke zu übersehen? Dieser Beitrag eröffnet unsere neue Reihe zum Industriestrompreis und Förderrecht mit einem systematischen Überblick.
BesAR: Die Begrenzung strombezogener Umlagen
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen bestimmte strombezogene Umlagen – insbesondere die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen bestimmter Branchen mit einem hohen Verhältnis von Stromkosten zur Bruttowertschöpfung, die einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Die BesAR ist damit das älteste der hier vorgestellten Instrumente und adressiert strukturell andere Kostenbestandteile als SPK oder Industriestrompreis.
Strompreiskompensation (SPK): Ausgleich der indirekten CO2-Kosten
Die SPK kompensiert energieintensiven Unternehmen die indirekten Kosten, die durch die Einpreisung von CO2-Zertifikatskosten in den Strompreis entstehen. Beihilfefähig ist die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs; für diese Menge erhalten Unternehmen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50 Prozent des maßgeblichen Referenzpreises. Ab dem Abrechnungsjahr 2025 wurden 22 weitere Sektoren in den Anwendungsbereich aufgenommen, und der für Deutschland maßgebliche CO2-Emissionsfaktor wurde für den Zeitraum 2026 bis 2030 von 0,72 auf 0,73 angehoben – mit der Folge einer leicht erhöhten Förderhöhe. Die Gewährung ist an ökologische Gegenleistungen geknüpft, deren Nachweisführung wir in einem der kommenden Teile dieser Reihe vertiefen.
Industriestrompreis (ISP): Das neue CISAF-basierte Instrument
Der Industriestrompreis wurde für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 eingeführt und ist beihilferechtlich auf Abschnitt 4.5 des Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) gestützt. Die entsprechende Förderrichtlinie ist im Bundesanzeiger vom 6. Mai 2026 veröffentlicht; die Europäische Kommission hatte die Beihilferegelung bereits am 16. April 2026 genehmigt. Beihilfefähig sind bis zu 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs, auf den ein Rabatt von bis zu 50 Prozent des Referenzpreises gewährt werden kann – begrenzt durch einen Zielpreis von 50 Euro/MWh (5 ct/kWh) als Untergrenze. Für das Abrechnungsjahr 2026 stehen die Werte bereits fest: Referenzpreis 87,44 Euro/MWh, Differenzpreis 37,44 Euro/MWh. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus 91 (Teil-)Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend je Abrechnungsjahr; für 2026 wird der Antrag im Jahr 2027 gestellt, mit einer Frist, die frühestens am 31. März und spätestens am 30. September des Antragsjahres endet.
Gegenleistung für die Billigkeitsleistung ist eine Reinvestitionspflicht: Mindestens 50 Prozent des erhaltenen Betrags müssen in anerkannte Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden – etwa erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Energieeffizienzmaßnahmen, Elektrolyseure oder Elektrifizierung. Ein Rechtsanspruch auf die Billigkeitsleistung besteht nicht; die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und kann bei unzureichenden Mitteln quotal gekürzt werden.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Kombination von SPK und Industriestrompreis zunehmend Beratungsbedarf auslöst. Beide Instrumente sind grundsätzlich parallel nutzbar, jedoch nicht für dieselbe Strommenge – Stromverbräuche, für die im selben Abrechnungsjahr SPK beantragt wird, können nicht zusätzlich beim Industriestrompreis geltend gemacht werden. Wir empfehlen Unternehmen, die Mengenallokation zwischen beiden Instrumenten frühzeitig zu planen, da die günstigere Zuordnung je nach Anlagenportfolio unterschiedlich ausfallen kann. Zu beachten ist zudem, dass für Maßnahmen zur Erfüllung der Reinvestitionspflicht keine weitere Förderung – etwa aus dem EEG oder KWKG – in Anspruch genommen werden darf.
CISAF: Der europäische Rahmen dahinter
Das Clean Industrial Deal State Aid Framework ist selbst kein Förderprogramm, sondern der von der Europäischen Kommission beschlossene beihilferechtliche Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten ihre energieintensive Industrie temporär entlasten dürfen. Für den deutschen Industriestrompreis bildet Abschnitt 4.5 des CISAF die maßgebliche Rechtsgrundlage. Da die Kommission parallel an Anpassungen dieses Rahmens arbeitet, sollten Unternehmen die weitere europäische Entwicklung im Blick behalten, da sich hieraus mittelbar Änderungen für die nationalen Instrumente ergeben können.
Die Förderlandschaft für energieintensive Unternehmen ist 2026 komplexer, aber auch differenzierter geworden. Welche Kombination aus BesAR, SPK und Industriestrompreis im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt maßgeblich vom Verbrauchsprofil, der Branchenzugehörigkeit und der Investitionsplanung des jeweiligen Unternehmens ab. In den kommenden Teilen dieser Reihe vertiefen wir zunächst die SPK-Antragsvoraussetzungen vor dem Hintergrund der Frist zum 17. August 2026.
Sie möchten prüfen, welche Entlastungsinstrumente für Ihr Unternehmen infrage kommen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen? Sprechen Sie uns an.