Die Antragsfrist für die Strompreiskompensation 2025 endet am 17. August 2026. Der Beitrag erläutert die neue Billigkeitsrichtlinie, den zweiteiligen SPK-Antrag, ökologische Gegenleistungen und die Abgrenzung zum Industriestrompreis.
WeiterlesenEin Rechenzentrum passt perfekt in das Bandlastprivileg des § 19 Abs. 2 StromNEV – das aber durch die AgNES-Reform und einen neuen Kapazitätspreis grundlegend umgebaut wird. Wir ordnen Netzentgelte und Strompreiskompensation ein.
WeiterlesenCO₂-Kosten im Strompreis zurückholen: Wer antragsberechtigt ist, welche Gegenleistungen gelten und warum der 17. August zählt.
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