Der AgNES-Zwischenstand vom 27. Mai 2026 erhält die Sondernetzentgelte für Bandlastkunden und atypische Netznutzung zunächst durch Übergangsregelungen. Die endgültige Neuausrichtung soll Anfang 2027 auf Grundlage laufender Pilotprojekte beschlossen werden.
WeiterlesenMit der AgNES-Reform sollen Erzeugungsanlagen erstmals durch einen jährlichen Kapazitätspreis an der Finanzierung der Stromnetze beteiligt werden. Der Beitrag erläutert, welche Anlagen betroffen sein könnten, wann die Neuregelung gelten soll und was Betreiber sowie Projektentwickler bereits jetzt berücksichtigen sollten.
WeiterlesenDer AgNES-Zwischenstand stärkt den Vertrauensschutz für bestehende Stromspeicher. Für laufende Projekte kommt es jedoch auf eine rechtzeitige Final Investment Decision, eine verbindliche Netzanschlusszusage und die Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 an.
WeiterlesenDie Bundesnetzagentur hat ihren Zwischenstand zur Reform der Stromnetzentgelte vorgestellt. Für Speicher bleibt der Vertrauensschutz grundsätzlich erhalten, während Erzeuger künftig an der Netzfinanzierung beteiligt werden sollen. Bei den Industrie-Sondernetzentgelten sind wesentliche Fragen noch offen.
WeiterlesenDer Batteriespeicher ist Verbraucher und Erzeuger zugleich. Wir ordnen Netzentgeltbefreiung (§ 118 Abs. 6 EnWG), Abweichungskompetenz der BNetzA und AgNES-Reform ein.
WeiterlesenEin Rechenzentrum passt perfekt in das Bandlastprivileg des § 19 Abs. 2 StromNEV – das aber durch die AgNES-Reform und einen neuen Kapazitätspreis grundlegend umgebaut wird. Wir ordnen Netzentgelte und Strompreiskompensation ein.
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