Der AgNES-Zwischenstand stärkt den Vertrauensschutz für bestehende Stromspeicher. Für laufende Projekte kommt es jedoch auf eine rechtzeitige Final Investment Decision, eine verbindliche Netzanschlusszusage und die Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 an.
WeiterlesenDie Bundesnetzagentur hat ihren Zwischenstand zur Reform der Stromnetzentgelte vorgestellt. Für Speicher bleibt der Vertrauensschutz grundsätzlich erhalten, während Erzeuger künftig an der Netzfinanzierung beteiligt werden sollen. Bei den Industrie-Sondernetzentgelten sind wesentliche Fragen noch offen.
WeiterlesenDer Netzanschluss ist zum eigentlichen Engpass von Rechenzentrumsprojekten geworden. Wir ordnen Reifegradverfahren, Netzpaket und Flexible Connection Agreements rechtlich ein.
WeiterlesenKönnen Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.
WeiterlesenEin häufiger Irrtum: Der Energieversorger selbst liest den Zähler ab. Tatsächlich erfolgt die Erfassung des Verbrauchs gemäß § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG in der Regel durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.
Für die Abrechnung maßgeblich sind die Daten, die dieser an den Versorger übermittelt. Eigene Meldungen des Verbrauchers können – je nach Konstellation – rechtlich weniger Gewicht haben.
Gerade an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Fehler, die für Verbraucher kaum nachvollziehbar sind.
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