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AgNES-Zwischenstand vom 27. Mai 2026: Was die BNetzA-Eckpunkte bedeuten

Die Bundesnetzagentur hat ihren Zwischenstand zur Reform der Stromnetzentgelte vorgestellt. Für Speicher bleibt der Vertrauensschutz grundsätzlich erhalten, während Erzeuger künftig an der Netzfinanzierung beteiligt werden sollen. Bei den Industrie-Sondernetzentgelten sind wesentliche Fragen noch offen.

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Teil 1 – Netzanschluss: Vom Windhundprinzip zum Reifegradverfahren (Reifegradverfahren, Netzpaket § 17c EnWG, FCA, kapazitätslimitierte Gebiete)

Der Netzanschluss ist zum eigentlichen Engpass von Rechenzentrumsprojekten geworden. Wir ordnen Reifegradverfahren, Netzpaket und Flexible Connection Agreements rechtlich ein.

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Vergleichserfolg im Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG

Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.

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Fehlerhafte Strom- und Gasabrechnung: So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen durch falsche Verbrauchsschätzungen

Ein häufiger Irrtum: Der Energieversorger selbst liest den Zähler ab. Tatsächlich erfolgt die Erfassung des Verbrauchs gemäß § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG in der Regel durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.

Für die Abrechnung maßgeblich sind die Daten, die dieser an den Versorger übermittelt. Eigene Meldungen des Verbrauchers können – je nach Konstellation – rechtlich weniger Gewicht haben.

Gerade an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Fehler, die für Verbraucher kaum nachvollziehbar sind.

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