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Fehlerhafte Strom- und Gasabrechnung: So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen durch falsche Verbrauchsschätzungen

Ein häufiger Irrtum: Der Energieversorger selbst liest den Zähler ab. Tatsächlich erfolgt die Erfassung des Verbrauchs gemäß § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG in der Regel durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.

Für die Abrechnung maßgeblich sind die Daten, die dieser an den Versorger übermittelt. Eigene Meldungen des Verbrauchers können – je nach Konstellation – rechtlich weniger Gewicht haben.

Gerade an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Fehler, die für Verbraucher kaum nachvollziehbar sind.

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