Posts getaggt mit StromNEV
AgNes-Reform: Grundpreispflicht und Deckel – was Netzbetreiber jetzt wissen müssen

Die BNetzA will den Grundpreis verpflichtend machen und zugleich deckeln. Warum die Pflicht sachgerecht ist, der pauschale Deckel aber nicht – und wo der Prosumer-Aufschlag europarechtlich nach Art. 18 VO (EU) 2019/943 angreifbar wird.

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AgNes-Reform der BNetzA: Das Karussell für Unternehmen zum Download

Die wichtigsten Punkte des AgNes-Zwischenstands der BNetzA für Industrie, Erzeuger und Speicher – kompakt als Karussell zum Download. Teil der fünfteiligen Reihe zur Reform der Stromnetzentgelte.

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AgNes-Zwischenstand der Bundesnetzagentur: Was die Reform der Stromnetzentgelte 2029 für Unternehmen bedeutet

Die Bundesnetzagentur hat ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Stromnetzentgelte (AgNes) vorgestellt. Ab 2029 werden rund 37 Milliarden Euro Netzkosten neu verteilt – mit Kapazitätspreisen für Großverbraucher, erstmaliger Beteiligung von Erzeugern und Speichern und gestärktem Vertrauensschutz. Was Unternehmen jetzt prüfen sollten.

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§ 14a EnWG, Netzentgeltreform und Strommarktdesign: Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber im Wandel

Schwerpunkt 2 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:

§ 14a EnWG ist seit Anfang 2024 operativ – und das AgNeS-Verfahren der Bundesnetzagentur kündigt die größte Reform der Stromnetzentgeltsystematik seit ihrer Einführung an.

Dieser Beitrag beleuchtet, was Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber jetzt umsetzen müssen, was die AgNeS-Reform ab 2029 verändert – und warum die nächsten 24 Monate über die Tragfähigkeit der Verteilnetz-Geschäftsmodelle entscheiden.

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Vergleichserfolg im Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG

Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.

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