Die AgNES-Konsultation im Sommer 2026: Wie Unternehmen sich beteiligen können

Auf einen Blick
  • Die förmliche Konsultation des vollständigen AgNES-Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
  • Zuständig ist die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der Bundesnetzagentur, die das Verfahren bereits seit dem Auftakt im Juni 2025 mit zahlreichen Diskussionspapieren und Orientierungspunkten begleitet hat.
  • Nach bisheriger Praxis werden Stellungnahmen per E-Mail mit aussagekräftigem Betreff an die Beschlusskammer eingereicht und – vorbehaltlich Vertraulichkeitshinweisen – veröffentlicht.
  • Eingegangene Stellungnahmen früherer Konsultationsrunden zeigen eine breite Beteiligung von Verbänden, Netzbetreibern und einzelnen Unternehmen.
  • Eine frühzeitige inhaltliche Vorbereitung anhand des Zwischenstands vom 27. Mai 2026 erhöht die Erfolgsaussichten einer wirksamen Stellungnahme erheblich.

In den vorangegangenen Teilen dieser Reihe haben wir die materiellen Inhalte des AgNES-Zwischenstands eingeordnet. Teil 5 wendet sich dem Verfahren selbst zu: Wie können Unternehmen die im Sommer 2026 beginnende förmliche Konsultation nutzen, um eigene Positionen in den Reformprozess einzubringen?

Der Verfahrensrahmen: Die Große Beschlusskammer Energie

Zuständig für das AgNES-Verfahren ist die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der Bundesnetzagentur. Das Verfahren begann bereits im Juni 2025 mit einem Auftakttermin und wurde seither durch zahlreiche Expertenanhörungen sowie themenspezifische Konsultationen zu Einzelfragen begleitet – etwa zu den dynamischen Netzentgelten, zur Beteiligung der Einspeiser oder zu den Speichernetzentgelten. Der Zwischenstand vom 27. Mai 2026 bündelt diese bisherigen Diskussionsstränge zu einem Gesamtkonzept und bildet die Grundlage für den im Sommer zur förmlichen Konsultation gestellten vollständigen Festlegungsentwurf.

Wie eine Stellungnahme eingereicht wird

Nach der bisherigen Praxis der Beschlusskammer werden Stellungnahmen zu den einzelnen Konsultationsschritten per E-Mail an die Beschlusskammer eingereicht, versehen mit einem aussagekräftigen Betreff, der das jeweilige Konsultationsdokument klar erkennbar macht. Eingegangene Stellungnahmen werden nach Abschluss der jeweiligen Frist grundsätzlich veröffentlicht – bei den bisherigen Konsultationsrunden zu Speichernetzentgelten und zur Einspeiserbeteiligung reichte das Spektrum der Einreicher von den vier Übertragungsnetzbetreibern über Branchenverbände wie BDEW, BDI und BEE bis hin zu einzelnen Unternehmen. Für die im Sommer 2026 beginnende Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs ist ein vergleichbares Verfahren zu erwarten; die Bundesnetzagentur wird die konkreten Einzelheiten – Frist, Format, Adressat – mit Veröffentlichung des Entwurfs bekannt geben.

Praxishinweis

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass wirksame Stellungnahmen sich nicht auf allgemeine Kritik beschränken, sondern konkrete, gut begründete Alternativvorschläge zu einzelnen Regelungspunkten enthalten. Wir empfehlen Unternehmen, bereits jetzt auf Basis des Zwischenstands vom 27. Mai 2026 zu prüfen, welche Regelungspunkte für die eigene Geschäftstätigkeit besonders relevant sind – etwa die konkrete Ausgestaltung des Erzeuger-Kapazitätspreises, die noch offene Bagatellgrenze für kleinere Anlagen oder die Übergangsregelungen für industrielle Sondernetzentgelte – und hierzu frühzeitig eine fundierte Position zu entwickeln. Da die Bundesnetzagentur selbst betont, dass Änderungen gegenüber dem Zwischenstand ausdrücklich nicht ausgeschlossen sind, lohnt sich eine aktive Beteiligung an der Konsultation in besonderem Maße.

Der weitere Zeitplan

Die formelle Konsultation soll bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden, sodass die Umsetzungsvorbereitungen bei Netzbetreibern und Marktteilnehmern im Jahr 2027 anlaufen können. Angesichts des Umfangs der Reform und der Vielzahl betroffener Akteure ist mit einer sorgfältigen, aber zügigen Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zu rechnen.

Fazit

Die im Sommer 2026 beginnende Konsultation ist die letzte Gelegenheit für Unternehmen, vor Erlass der finalen AgNES-Rahmenfestlegung eigene Positionen wirksam einzubringen. Eine frühzeitige, inhaltlich fundierte Vorbereitung auf Basis des bekannten Zwischenstands erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Im nächsten Teil dieser Reihe wenden wir uns den geplanten dynamischen Netzentgelten und dem Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout zu.

Sie möchten eine Stellungnahme zur AgNES-Konsultation vorbereiten oder Ihre Position zu einzelnen Regelungspunkten einschätzen lassen? Sprechen Sie uns an.

Jasper Stein, Rechtsanwalt · Energie und Recht – Die Kanzlei für Energie- und Steuerrecht · Köln & Berlin · www.energieundrecht.com