AgNES vor dem Erlass: Was Unternehmen bis Ende 2026 vorbereiten sollten
- Die Bundesnetzagentur will die finale AgNES-Rahmenfestlegung bis Ende 2026 erlassen; die neue Netzentgeltsystematik gilt ab dem 1. Januar 2029.
- Für Speicherprojekte ist die Dokumentation der Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der Festlegung entscheidend, um den Vertrauensschutz zu sichern.
- Erzeuger sollten ihre Wirtschaftlichkeitsplanung bereits jetzt um das noch unbezifferte Kapazitätsentgelt erweitern.
- Industrieunternehmen mit Bandlast- oder atypischen Netznutzungsvereinbarungen profitieren zunächst von Übergangsregelungen bis 2031, sollten die für 2027 angekündigte Neuausrichtung aber im Blick behalten.
- Unternehmen sollten die im Sommer 2026 beginnende Konsultation aktiv nutzen, um eigene Positionen einzubringen, bevor die Festlegung final wird.
Mit diesem siebten und letzten Teil schließen wir unsere Reihe zur AgNES-Reform mit einer zusammenfassenden Checkliste ab: Was sollten Unternehmen bis zum geplanten Erlass der finalen Rahmenfestlegung Ende 2026 konkret vorbereiten?
Für Speicherbetreiber: Vertrauensschutz dokumentieren
Wie in Teil 2 dieser Reihe dargestellt, hängt der Vertrauensschutz für laufende Speicherprojekte nach § 118 Abs. 6 EnWG maßgeblich von einer rechtzeitigen und belastbar dokumentierten Investitionsentscheidung ab. Betreiber sollten bis zum Erlass der finalen Festlegung sicherstellen, dass die Voraussetzungen einer endgültigen Investitionsentscheidung – verbindliche Bestellung von rund der Hälfte des Investitionsvolumens, feste Vertragsbindung, verbindliche Netzanschlusszusage – nachweisbar erfüllt und dokumentiert sind.
Für Erzeuger: Kostenunsicherheit einplanen
Wie in Teil 3 erläutert, steht die konkrete Höhe des künftigen Kapazitätsentgelts für Erzeugungsanlagen noch nicht fest. Projektentwickler mit Inbetriebnahme ab 2029 sollten diese Unsicherheit bereits jetzt in ihre Wirtschaftlichkeitsplanung einpreisen und die Konsultation aufmerksam verfolgen, sobald die konkrete Ausgestaltung feststeht.
Für Industrieunternehmen: Übergang nutzen, Neuausrichtung beobachten
Bandlastprivileg und atypische Netznutzung bleiben, wie in Teil 4 dargestellt, zunächst durch Übergangsregelungen bis 2031 gesichert. Die endgültige Ausgestaltung für industrielle Verbraucher entscheidet sich jedoch erst Anfang 2027 auf Basis laufender Pilotprojekte – Unternehmen mit hoher Abhängigkeit von diesen Sondernetzentgelten sollten diese Entwicklung im Blick behalten.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Unternehmen, die frühzeitig eine strukturierte Auswirkungsanalyse für ihr eigenes Geschäftsmodell erstellen, in der Konsultationsphase deutlich zielgerichteter argumentieren können als Unternehmen, die erst nach Veröffentlichung des vollständigen Festlegungsentwurfs reagieren. Wir empfehlen, bereits jetzt eine unternehmensspezifische Checkliste zu erstellen: Welche eigenen Anlagen fallen unter den Vertrauensschutz? Welche Investitionsentscheidungen stehen an, bevor die Festlegung final wird? Welche Regelungspunkte sind für die eigene Kostenstruktur am relevantesten? Diese Vorarbeit erleichtert sowohl die Teilnahme an der Konsultation als auch die spätere operative Umsetzung.
Der Zeitplan bis zum Erlass
Die förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Mit dem Erlass der finalen Rahmenfestlegung ist damit bis Ende 2026 zu rechnen, sodass Netzbetreibern und Marktteilnehmern rund zwei Jahre für die technische und organisatorische Umsetzung bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2029 verbleiben. Angesichts der Vielzahl an Änderungen gilt bereits jetzt als absehbar, dass diese Umsetzung eine erhebliche Herausforderung darstellen wird.
Die AgNES-Reform verändert die Grundlagen der Netzentgeltbildung in Deutschland grundlegend – für Speicher, Erzeuger und Industrieverbraucher gleichermaßen, wenn auch mit unterschiedlichem Reifegrad der jeweiligen Regelungen. Wer die verbleibende Zeit bis zum Erlass der finalen Festlegung aktiv für Dokumentation, Wirtschaftlichkeitsplanung und Konsultationsbeteiligung nutzt, ist für die Umsetzung ab 2027 deutlich besser aufgestellt. Damit schließen wir unsere siebenteilige Reihe zur AgNES-Reform ab.
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