CISAF und das Beihilferahmenwerk: Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Auf einen Blick
  • Das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) ist seit dem 25. Juni 2025 in Kraft, gilt bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzt den bisherigen Temporary Crisis and Transition Framework.
  • Neben der Grundlage für den Industriestrompreis eröffnet CISAF weitere Fördermöglichkeiten – insbesondere für Investitionen in erneuerbare Energien, kohlenstoffarme Kraftstoffe und die Fertigung von Netto-Null-Technologien.
  • Am 5. Februar 2026 hat die Europäische Kommission die deutsche „CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien" mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro genehmigt – eine eigenständige, von der Industriestrompreis-Förderung unabhängige Fördermöglichkeit.
  • Investitionsbeihilfen können bei Direktvergabe bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, bei wettbewerblicher Ausschreibung auch mehr.
  • CISAF-Beihilfen sind grundsätzlich mit anderen Förderungen kumulierbar, sofern unterschiedliche förderfähige Kosten betroffen sind.

Zum Abschluss unserer Reihe zum Industriestrompreis und Förderrecht lohnt sich ein Blick über den Tellerrand: CISAF ist mehr als nur die Rechtsgrundlage für den Industriestrompreis, den wir in den vorangegangenen Teilen ausführlich behandelt haben. Der Rahmen eröffnet energieintensiven Unternehmen weitere, teils noch wenig genutzte Fördermöglichkeiten.

CISAF im Überblick: Fünf Förderbereiche

CISAF vereinfacht die beihilferechtlichen Regeln in mehreren Bereichen: der beschleunigten Einführung erneuerbarer Energien und kohlenstoffarmer Kraftstoffe, den befristeten Strompreiserleichterungen für energieintensive Verbraucher – der Grundlage des in dieser Reihe behandelten Industriestrompreises –, der Förderung von Fertigungskapazitäten für definierte Netto-Null-Technologien, der Risikominderung für Investitionen in saubere Energie, Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft sowie neuen Regeln für Flexibilitätsmaßnahmen und Kapazitätsmechanismen. Für Einzelbeihilfen im Bereich der Flexibilitätsmaßnahmen sind dabei Beihilfeintensitäten bis zu 200 Millionen Euro pro Projekt möglich.

Die deutsche Netto-Null-Technologien-Regelung: 3 Milliarden Euro zusätzlich

Besonders praxisrelevant für energieintensive Unternehmen ist die am 5. Februar 2026 von der Europäischen Kommission genehmigte „CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien". Sie schafft mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro eine beihilferechtliche Grundlage für Förderprogramme und Einzelförderungen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich sauberer Technologien. Förderfähig sind Investitionen in Fertigungskapazitäten für in Anhang II des CISAF abschließend gelistete Technologien – darunter Solar-, Windkraft- und Batteriespeichertechnologie, Wärmepumpen, CO2-Speicherung, Komponenten für Stromnetze sowie Wasserstofftechnologien. Die Förderfähigkeit erstreckt sich dabei nicht nur auf Endprodukte, sondern auch auf deren wesentliche Bauteile und die dafür erforderlichen kritischen Rohstoffe. Bei Direktvergabe sind grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten förderfähig, mit größenabhängigen Aufschlägen von bis zu 20 Prozentpunkten; bei vorheriger wettbewerblicher Ausschreibung können auch höhere Anteile gefördert werden.

Praxishinweis

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele energieintensive Unternehmen CISAF ausschließlich mit dem Industriestrompreis verbinden und die zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Investitionen in Netto-Null-Technologien übersehen. Wir empfehlen Unternehmen, die ohnehin Investitionen in förderfähige Technologien – etwa Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Wasserstoffanwendungen – planen, systematisch zu prüfen, ob diese über die deutsche Netto-Null-Technologien-Regelung gefördert werden können. Die praktische Umsetzung erfolgt dabei über die jeweils zuständigen Förderbanken und -stellen auf Bundes- und Länderebene, sodass sich eine frühzeitige Abstimmung mit den regional zuständigen Wirtschaftsförderungsstellen lohnt. Zu beachten ist zudem, dass CISAF-Beihilfen grundsätzlich mit anderen Beihilfen – etwa SPK, Industriestrompreis oder BesAR – kumulierbar sind, sofern unterschiedliche förderfähige Kosten betroffen sind; bei teilweise identischen Kostenpositionen dürfen die jeweils höchsten zulässigen Beihilfeintensitäten jedoch nicht überschritten werden.

Koexistenz mit anderen Beihilferahmen

CISAF ersetzt weder die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) noch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Mitgliedstaaten können je nach konkreter Fördermaßnahme weiterhin auf diese bestehenden Rahmen zurückgreifen, was die Auswahl des passenden beihilferechtlichen Instruments im Einzelfall anspruchsvoll macht.

Fazit

CISAF bietet energieintensiven Unternehmen ein deutlich breiteres Förderspektrum, als es der Fokus auf den Industriestrompreis in unserer bisherigen Berichterstattung vermuten lässt. Insbesondere die neue deutsche Netto-Null-Technologien-Regelung mit ihrem Volumen von 3 Milliarden Euro verdient eine systematische Prüfung im Rahmen der ohnehin anstehenden Investitionsplanung. Damit schließen wir unsere siebenteilige Reihe zum Industriestrompreis und Förderrecht ab – wir werden über wesentliche Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin berichten.

Sie möchten prüfen, ob Ihre geplanten Investitionen von der CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien oder anderen CISAF-Fördermöglichkeiten profitieren können? Sprechen Sie uns an.

Jasper Stein, Rechtsanwalt · Energie und Recht – Die Kanzlei für Energie- und Steuerrecht · Köln & Berlin · www.energieundrecht.com