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Die Reinvestitionspflicht beim Industriestrompreis: 50 % in Dekarbonisierung

Mindestens 50 Prozent der Billigkeitsleistung müssen innerhalb von 48 Monaten in anerkannte Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Teil 5 unserer Reihe erläutert, wie sich Investitionen auf mehrere Abrechnungsjahre und Förderprogramme verteilen lassen und unter welchen Voraussetzungen ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent gewährt wird.

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Industriestrompreis: Struktur und Anforderungen der Reinvestitionspflicht

Schwerpunktthema 1 zum Industriestrompreis:

Die Reinvestitionspflicht ist der zentrale beihilferechtliche Mechanismus des Industriestrompreises. Unternehmen müssen mindestens 50 % der Billigkeitsleistung innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Der Beitrag analysiert Maßnahmenkatalog, Doppelförderungsverbot, Flexibilitätsbonus und praktische Gestaltungsmöglichkeiten.

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