Der Koalitionsvertrag 2025 – Klima und Energie

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Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland. Er wurde von den Regierungsparteien der CDU, CSU und SPD am 09.04.2025 vorgestellt und am 05.05.2025 unterzeichnet. Inwieweit die neue Regierung die Themen „Klima und Energie“ im Koalitionsvertrag berücksichtigt hat und welche Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Deutschland verfolgt Klimaneutralität bis 2045 mit einem ausgewogenen Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Stärke und soziale Gerechtigkeit vereint. Grundlage dafür ist die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Die CO₂-Reduktion soll dabei vorrangig im Inland erfolgen. Ergänzend werden dauerhaft wirksame negative Emissionen sowie hochwertige CO₂-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern in begrenztem Umfang (maximal 3 %) anerkannt.

Parallel dazu steht Europa mit dem European Green Deal und dem Clean Industrial Deal vor einer tiefgreifenden Umgestaltung seiner Energie- und Klimapolitik. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der europäische Emissionshandel (EU ETS). Ab 2027 wird er durch ein zweites System (ETS 2) erweitert, das zusätzlich den Verkehrs- und Gebäudesektor einbezieht. Deutschland plant, seinen nationalen Emissionshandel gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schrittweise in dieses neue europäische System zu überführen. Ziel ist es, eine europaweit einheitliche CO₂-Bepreisung zu schaffen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen – als Grundlage für effektiven und marktwirtschaftlich getragenen Klimaschutz.

Gleichzeitig stehen dabei soziale Ausgewogenheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit im Fokus. Preissprünge sollen durch geeignete Ausgleichsmechanismen vermieden werden. Besonders belastete Haushalte sollen durch Mittel aus dem Europäischen Klimasozialfonds entlastet werden. Auch Unternehmen erhalten Rückflüsse aus den CO₂-Einnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt des Koalitionsvertrags ist der Umbau der Energieinfrastruktur, bei dem Netzausbau, Flexibilisierung und der Ausbau Erneuerbarer Energien ineinandergreifen.[AK1] 

Netze: Rückgrat der Energiewende

Zur Umsetzung dieser Ziele wird der Ausbau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur vorangetrieben. Netzplanung und Netzausbau werden künftig eng mit dem Ausbau erneuerbarer Energien synchronisiert. Die Bundesregierung setzt dabei auf regelmäßiges Monitoring, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen realistisch auf den Bedarf abgestimmt sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Widerstandsfähigkeit wichtiger Infrastrukturen, insbesondere von Stromnetzen und erneuerbaren Energieanlagen. Außerdem sollen im Netzbetrieb Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden, zum Beispiel durch flexiblere Netzverbindungen und den schnelleren Ausbau von Smart Metern.

Für die Umsetzung neuer HGÜ-Leitungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) wird ein Fokus auf Freileitungen gelegt. Besonders belastete Regionen erhalten dabei besondere Berücksichtigung.

Erneuerbare Energien: Vorrang für Nachhaltigkeit und Marktintegration

Die Koalition bekennt sich zum beschleunigten Ausbau aller erneuerbaren Energiequellen. Sonne, Wind, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft sollen nicht nur klimafreundlich, sondern auch systemdienlich und marktintegriert ausgebaut werden. Es wird angestrebt, dass sich EE-Anlagen vollständig über den Markt refinanzieren können.

Ein besonderer Fokus liegt auf Solarenergie, die durch neue Speicherprogramme und vereinfachte Anmeldeverfahren gestärkt werden soll. Auch der Ausbau der Windenergie bleibt ein zentrales Ziel. Im Offshore-Bereich wird ein hybrider Netzanschluss (Stromkabel plus Wasserstoffpipeline) vorbereitet. Bioenergie bleibt ein wichtiges Standbein steuerbarer erneuerbarer Stromerzeugung. Der Fokus liegt auf der Nutzung von Reststoffen und der Entbürokratisierung kleiner Biogasanlagen.

Wie die konkrete Gestaltung und Umsetzung durch den Gesetzgeber erfolgt, bleibt abzuwarten. Unser erfahrenes Team im Energierecht behält alle Entwicklungen im Blick und steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Veränderungen im Energierecht zu Seite.

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