Energiewirtschaft 2026: Rechtssicherheit, Kosteneffizienz und neue Gestaltungsspielräume
Nach gut zwei Monaten des Jahres 2026 gelingt der Blick auf das Vorjahr mit etwas Distanz: 2025 war für Unternehmen der Energiewirtschaft von erheblichen Herausforderungen geprägt. Gesetzgeberische Neuerungen, regulatorische Unsicherheiten und steigende Energiepreise haben Unternehmen und Berater gleichermaßen gefordert.
Neue Anforderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht ab 2026
Mit dem Jahreswechsel traten nunmehr weitreichende Änderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht in Kraft. Steuerbefreiungen, -entlastungen und -ermäßigungen setzen künftig eine noch genauere rechtliche Einordnung sowie eine formell und materiell korrekte Antragstellung voraus. Fehler oder Versäumnisse können erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Stromkosten, Umlagen und Industriestrompreis
Die Problematik hoher Stromkosten wird Unternehmen auch im Jahr 2026 begleiten. Neben steigenden Energiepreisen erhöhen sich insbesondere Abgaben und Umlagen. So steigt die KWKG-Umlage auf 0,446 ct/kWh, die Offshore-Netzumlage erhöht sich ab dem 01.01.2026 auf 0,941 ct/kWh.
Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit können Unternehmen weiterhin Begrenzungen dieser Umlagen in Anspruch nehmen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Prüfung der Voraussetzungen sowie bei der Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden.
Parallel nimmt die Diskussion um einen Industriestrompreis konkrete Formen an. Nach aktuellem Stand sollen Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige für bis zu 50 % ihres Stromverbrauchs einen Zielpreis von 5,0 ct/kWh erhalten. Im Gegenzug sollen 50 % der gewährten Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Wir halten Sie hierzu fortlaufend über die rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Kundenanlagen und Netzregulierung: Übergangsregelung und offene Fragen
Ein weiteres zentrales Thema bleibt die rechtliche Einordnung von Kundenanlagen. Nachdem der EuGH der bisherigen deutschen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs eine Absage erteilt hat, bestand lange Zeit erhebliche Rechtsunsicherheit – insbesondere für Unternehmen mit eigenen Werksgeländen.
Der Gesetzgeber hat inzwischen eine Übergangsregelung geschaffen, wonach bestehende Kundenanlagen jedenfalls nicht vor dem 01.01.2029 der Netzregulierung unterfallen. Offen bleibt jedoch, wie diese Anlagen ab 2029 weiterbetrieben werden können und unter welchen Voraussetzungen neue Abnahmestellen rechtssicher errichtet werden können. Auch hier entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten tragfähige und zukunftssichere Lösungen.
Einsparpotenziale nutzen
Weiterhin bestehende Einsparpotenziale erheblichen Umfanges sind realisierbar für
Betreiber von Biomasse-BHKWs,
Betreiber von Ladeinfrastruktur,
Unternehmen mit Stromspeichern,
sowie bei der Zusammenfassung von Anlagen.
Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der rechtssicheren Nutzung dieser Gestaltungsspielräume.
Unsere Leistung
Wir begleiten Ihr Unternehmen umfassend im Energierecht, Stromsteuer- und Energiesteuerrecht, bei Umlagebegrenzungen, Beihilfen, Kundenanlagen sowie bei strategischen Fragen der Dekarbonisierung.
Wir freuen uns darauf, die kommenden Herausforderungen des Jahres 2026 weiter zu meistern und die bestmöglichen Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.