Der Druck auf Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen wächst. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW hat vor wenigen Wochen einen umfangreichen Datensatz angekauft, der detaillierte Informationen zu Offshore-Gesellschaften und deren wirtschaftlich Berechtigten enthält.
Für Betroffene stellt sich damit eine drängende Frage: Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich – oder bereits zu spät?
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