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Schäden durch Nahwärmenetzausbau – Deliktische Haftung nach § 823 BGB und Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB

Beitrag 4/10 unserer zivilrechtlichen Reihe zu Schäden durch den Nahwärmenetzausbau:

Kommt es beim Ausbau von Nahwärmenetzen zu Schäden an Gebäuden, Grundstücken oder Versorgungsleitungen, fehlt häufig eine vertragliche Beziehung zwischen Geschädigtem und Schädiger. Der Beitrag erläutert die deliktische Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB, die Verkehrssicherungspflichten von Bauherrn und Bauunternehmen sowie die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Beweisführung und den praktischen Hürden bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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