Auszug:
Wer Elternzeit beantragt, genießt einen besonderen Kündigungsschutz – und zwar nicht erst mit Beginn der Freistellung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2026 klargestellt, dass der Schutz nach § 18 BEEG auch vor jedem einzelnen Abschnitt einer aufgeteilten Elternzeit greift. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Sicherheit, für Arbeitgeber steigt das Risiko, dass eine Kündigung wegen eines übersehenen Schutzzeitraums unwirksam ist. Welche Konsequenzen die Entscheidung für die Praxis hat und worauf Unternehmen künftig achten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
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