Zwischen Vertragsabschluss und Inbetriebnahme einer Wind- oder Photovoltaikanlage können Jahre liegen. Doch kann sich der Grundstückseigentümer während dieser Projektierungsphase durch eine ordentliche Kündigung vom Nutzungsvertrag lösen? Der Beitrag erläutert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zeigt, welche Klauseln für eine rechtssichere Vertragsgestaltung entscheidend sind.
WeiterlesenWer Grundstücke für Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windenergieanlagen zur Verfügung stellt, schließt rechtlich regelmäßig keinen Landpacht- oder Pachtvertrag. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Nutzungsverträge grundsätzlich als Mietverträge einzuordnen. Der Beitrag erläutert die Abgrenzung, die Folgen für Laufzeit und Kündigung sowie das seit 2025 geltende Textformerfordernis.
WeiterlesenBeitrag 4/9 unserer zivilrechtlichen Reihe zu Schäden durch den Nahwärmenetzausbau:
Neben vertraglichen und deliktischen Ansprüchen können bei Beeinträchtigungen durch Tiefbauarbeiten auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche nach §§ 906 ff. BGB in Betracht kommen. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen des § 906 BGB, die Bedeutung des quasinegatorischen Ausgleichsanspruchs sowie die entscheidende Rolle der Grundstücksbezogenheit bei Schäden im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetzausbau.
WeiterlesenWer Elternzeit beantragt, genießt einen besonderen Kündigungsschutz – und zwar nicht erst mit Beginn der Freistellung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2026 klargestellt, dass der Schutz nach § 18 BEEG auch vor jedem einzelnen Abschnitt einer aufgeteilten Elternzeit greift. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Sicherheit, für Arbeitgeber steigt das Risiko, dass eine Kündigung wegen eines übersehenen Schutzzeitraums unwirksam ist. Welche Konsequenzen die Entscheidung für die Praxis hat und worauf Unternehmen künftig achten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
WeiterlesenDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.03.2026 (5 AZR 108/25) eine weit verbreitete Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt. Arbeitgeber sollten ihre Vertragsmuster dringend überprüfen, da Freistellungen künftig eine konkrete Interessenabwägung erfordern und sogar Nutzungsausfallansprüche für Dienstwagen drohen können.
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