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Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam – warum das BAG die Standardformulierung kippt

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.03.2026 (5 AZR 108/25) eine weit verbreitete Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt. Arbeitgeber sollten ihre Vertragsmuster dringend überprüfen, da Freistellungen künftig eine konkrete Interessenabwägung erfordern und sogar Nutzungsausfallansprüche für Dienstwagen drohen können.

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