Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.
WeiterlesenEin häufiger Irrtum: Der Energieversorger selbst liest den Zähler ab. Tatsächlich erfolgt die Erfassung des Verbrauchs gemäß § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG in der Regel durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.
Für die Abrechnung maßgeblich sind die Daten, die dieser an den Versorger übermittelt. Eigene Meldungen des Verbrauchers können – je nach Konstellation – rechtlich weniger Gewicht haben.
Gerade an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Fehler, die für Verbraucher kaum nachvollziehbar sind.
Weiterlesen