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Energie, Recht & Steuern - Blog
Aktuelle Themen aus Recht, Steuern und Wirtschaft
In diesem Blog berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um unsere Beratungsfelder Energie- und Steuerrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie in diesem Fachblog fundierte Beiträge und Analysen zu gesetzlichen Neuregelungen, wichtigen Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen.
Was Investoren, Industrie und Stadtwerke bei Power Purchase Agreements für PV-Strom beachten müssen: On-Site und Off-Site, Take-or-Pay, Verfügbarkeitsgarantien, Redispatch 2.0 und die Zuordnung der Herkunftsnachweise – mit Vergleich der drei gängigen Vertragstypen.
Was Investoren, Industrie und Stadtwerke bei EEG-Ausschreibungen für Photovoltaik beachten müssen: Segmente, anzulegender Wert, die Übertragung von Zuschlägen und das unterschätzte Pönalrisiko nach § 55 EEG – mit Checkliste für die Prüfung vor Erwerb.
Neue Entwicklungen im AEAO 2026 erhöhen die Risiken nachträglicher Steuerkorrekturen. Warum strategische Verfahrensführung heute wichtiger denn je ist. Lesen Sie mehr.
Schwerpunkt 4 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:
Der Smart Meter Rollout und die NIS-2-Umsetzung führen bei Stadtwerken zu einem dichten regulatorischen Geflecht aus Cybersicherheits-, Datenschutz- und Energierecht. Der Beitrag beleuchtet die zentralen Schnittstellen und Handlungsfelder.
Schwerpunkt 3 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:
Stadtwerke stehen beim Ausbau erneuerbarer Energien vor komplexen Schnittstellen: § 6 EEG, Landesbeteiligungsgesetze, RED III, PPA, Negativpreis-Risiken und Entflechtung. Der Beitrag zeigt, worauf kommunale Energieversorger jetzt achten sollten.
Schwerpunkt 2 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:
§ 14a EnWG ist seit Anfang 2024 operativ – und das AgNeS-Verfahren der Bundesnetzagentur kündigt die größte Reform der Stromnetzentgeltsystematik seit ihrer Einführung an.
Dieser Beitrag beleuchtet, was Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber jetzt umsetzen müssen, was die AgNeS-Reform ab 2029 verändert – und warum die nächsten 24 Monate über die Tragfähigkeit der Verteilnetz-Geschäftsmodelle entscheiden.
Schwerpunkt 1 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:
Kommunale Wärmeplanung wird 2026 zum zentralen Rechts- und Investitionsthema für Stadtwerke. Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes, die BEW-Förderung, die geplante GEG-Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Fernwärme-Preisklauseln sowie die rechtliche Strukturierung von Nahwärme- und kalten Nahwärmenetzen.
EU-Kommission genehmigt deutsches Beihilfeprogramm über 5 Mrd. €: CO2-Differenzverträge für die Industrie. Was Unternehmen jetzt rechtlich beachten müssen.
Sind Sie an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaftspraxis beteiligt und stehen Unrichtigkeiten in Feststellungserklärungen im Raum? Der BGH hat die Spielregeln verschärft: Die 15-jährige Verjährungsfrist greift früher als erwartet – und eine Selbstanzeige ist nur unter engen Voraussetzungen noch möglich.
Auftakt unserer Reihe für kommunale Energieversorger:
Kommunale Energieversorger stehen 2026 vor einer historisch dichten Regulierungswelle. Der Beitrag beleuchtet vier zentrale rechtliche Schwerpunkte: Wärmeplanung, § 14a EnWG, EE-Ausbau und Smart Meter Rollout – mit Beobachtungen aus der Beratungspraxis.
Die rechtssichere Gestaltung von Ladeinfrastruktur im Unternehmen erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Während im ersten Teil dieser Beitragsreihe vom 21.04.2026 die energierechtlichen Rahmenbedingungen im Fokus standen, rückt im Folgenden die steuerrechtliche Behandlung in den Mittelpunkt.
Anknüpfend an unsere Reihe zu Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) — Beitrag v. 27.04.2026:
Wann gilt eine GmbH & Co. KG als „Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der AGVO? Fünf Tatbestände entscheiden über den Zugang zu Förderungen – einer davon reicht. Wir zeigen anhand eines Fallbeispiels, wie die Prüfung läuft, wo die Stolperfallen liegen und worauf die Geschäftsleitung achten muss.
Der Industriestrompreis ist am 16.04.2026 durch die EU-Kommission als Beihilfeninstrument genehmigt worden, wenige administrative Schritte im Richtlinienerlass trennen ihn von der Einführung. Als Förderinstrument ist er ein neues Instrument - Fehler im Antragsverfahren sind es nicht. Aus von uns begleiteten Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), der Strompreiskompensation und Stromsteuerentlastungen sind typische Fallstricke bekannt, die auch im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis relevant werden.
Steigende Energiepreise und wirtschaftliche Unsicherheiten setzen viele energieintensive Unternehmen unter Druck. Steuerliche Entlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht können hier eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Doch eine zentrale Voraussetzung wird in der Praxis zunehmend zum Risiko: Unternehmen müssen gegenüber dem Hauptzollamt erklären, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein.
Durch eine verschärfte Verwaltungspraxis der Zollverwaltung – insbesondere bei Patronatserklärungen und Rangrücktritten – kann diese Erklärung heute deutlich riskanter sein als noch vor wenigen Jahren.
Ladesäulen im Unternehmen sind ein wichtiger Baustein moderner Unternehmensstrategien – sei es im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Mitarbeiterbindung oder Flottenelektrifizierung. Gleichzeitig ist Ladeinfrastruktur rechtlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint.
Mit der am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 05.11.2025, I R 37/22, konkretisiert der I. Senat die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG. Danach genügt es nicht, dass die aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Ansprüche lediglich verbucht werden; sie müssen auch tatsächlich erfüllt werden.
Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ist mittlerweile der Regelfall für größere Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Spätestens ab einer installierten Leistung von 100 kW werden nach dem EEG grundsätzlich starke wirtschaftliche Anreize zur Direktvermarktung gesetzt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EEG 2023).
Was nach gesetzgeberischer Konzeption wirtschaftlich attraktiv erscheint, birgt jedoch erhebliche vertragliche und regulatorische Risiken.
Nach der am 20.10.2025 veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5.9.2025, 10 K 2605/20 E, stellt die unentgeltliche Überlassung einer im Eigentum einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.) stehenden Ferienimmobilie an deren Gesellschafter zu privaten Wohnzwecken eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dar.
Zudem findet die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG, die zu einem Ausschluss der Anwendung des Abgeltungssteuersatzes führt, grundsätzlich auch auf vGA in Gestalt verhinderter Vermögensmehrungen Anwendung, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben.
Für viele Unternehmen geht es bei der Drittmengenabgrenzung um erhebliche finanzielle Risiken: Werden Strommengen nicht korrekt erfasst und abgegrenzt, drohen der Verlust energierechtlicher Vergünstigungen oder deren Rückforderungen. Entscheidend für die korrekte Drittmengenabgrenzung ist insbesondere ein rechtssicher ausgestaltetes Messkonzept.
Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.