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§ 14a EnWG, Netzentgeltreform und Strommarktdesign: Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber im Wandel

Schwerpunkt 2 unserer Reihe für kommunale Energieversorger:

§ 14a EnWG ist seit Anfang 2024 operativ – und das AgNeS-Verfahren der Bundesnetzagentur kündigt die größte Reform der Stromnetzentgeltsystematik seit ihrer Einführung an.

Dieser Beitrag beleuchtet, was Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber jetzt umsetzen müssen, was die AgNeS-Reform ab 2029 verändert – und warum die nächsten 24 Monate über die Tragfähigkeit der Verteilnetz-Geschäftsmodelle entscheiden.

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Vergleichserfolg im Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG

Können Netzbetreiber fristgerecht veröffentlichte Hochlastzeitfenster nachträglich grundlegend korrigieren – und auf dieser Grundlage die individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verweigern? In einem kürzlich abgeschlossenen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG konnten wir für einen industriellen Letztverbraucher eine im Ergebnis positive einvernehmliche Lösung erzielen. Die Regulierungsbehörde bestätigte unsere Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten.

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