Ökologische Gegenleistungen bei der SPK: VALERI-Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Die Gewährung der Strompreiskompensation setzt den Nachweis ökologischer Gegenleistungen voraus – Grundvoraussetzung ist der Betrieb eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines validierten Umweltmanagementsystems nach EMAS.
- Zusätzlich müssen als wirtschaftlich identifizierte Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden – die Wirtschaftlichkeit wird nach der Kapitalwertmethode VALERI (DIN EN 17463) bestimmt.
- Ab dem Abrechnungsjahr 2026 verschärfen sich die VALERI-Anforderungen deutlich: Maßgeblich ist ein positiver Kapitalwert nach 90 Prozent der Nutzungsdauer statt bisher 60 Prozent.
- Als Alternative zur EnMS-Route können Unternehmen die Gegenleistung über den Nachweis eines entsprechenden Grünstrombezugs erbringen – die sogenannte EE-Option.
- Sämtliche Nachweise müssen durch eine prüfungsbefugte Stelle im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2 BECV bestätigt werden.
Im vorangegangenen Teil dieser Reihe haben wir die Antragsfrist zum 17. August 2026 sowie die Grundstruktur des zweiteiligen SPK-Antrags eingeordnet. Teil 3 vertieft nun den Kern der ökologischen Gegenleistungen, deren korrekte Nachweisführung in der Praxis regelmäßig die größte Hürde bei der SPK-Antragstellung darstellt.
Die Grundvoraussetzung: Energie- oder Umweltmanagementsystem
Voraussetzung für die Gewährung der SPK ist zunächst der Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines validierten Umweltmanagementsystems nach EMAS. Dieses Managementsystem bildet die strukturelle Grundlage, auf der die eigentlichen Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen identifiziert, bewertet und dokumentiert werden.
Die VALERI-Methode: Wirtschaftlichkeitsnachweis nach DIN EN 17463
Die im Rahmen des Energiemanagementsystems identifizierten Effizienzmaßnahmen müssen nach der Kapitalwertmethode VALERI (DIN EN 17463) auf ihre Wirtschaftlichkeit hin bewertet werden. Als wirtschaftlich gelten Maßnahmen, für die sich innerhalb eines bestimmten Anteils der vorgesehenen technischen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2025 galt hierfür ein positiver Kapitalwert nach 60 Prozent der Nutzungsdauer, begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von höchstens neun Jahren. Ab dem Abrechnungsjahr 2026 verschärft sich diese Anforderung erheblich: Maßgeblich ist dann ein positiver Kapitalwert bereits nach 90 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer – ein deutlich strengerer Maßstab, der mehr Maßnahmen als wirtschaftlich und damit als umsetzungspflichtig einstuft.
Als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen müssen bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres tatsächlich umgesetzt werden; der Nachweis erfolgt im nachfolgenden Antragsjahr. Verpflichtungserklärungen für die Zukunft genügen im Regelfall nicht mehr – eine Ausnahme gilt für die neu in die SPK aufgenommenen Sektoren im Abrechnungsjahr 2025.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Verschärfung der VALERI-Schwelle auf 90 Prozent der Nutzungsdauer ab 2026 dazu führen kann, dass Maßnahmen, die bislang als unwirtschaftlich und damit als nicht umsetzungspflichtig eingestuft wurden, künftig verpflichtend werden. Wir empfehlen, die Wirtschaftlichkeitsbewertung bereits identifizierter Maßnahmen frühzeitig nach dem neuen Maßstab zu wiederholen, um für das Abrechnungsjahr 2026 keine Überraschungen zu erleben. Da die Bestätigung durch eine prüfungsbefugte Stelle erfolgen muss, sollte die Einbindung von Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern rechtzeitig vor Ablauf des Abrechnungsjahres erfolgen – nicht erst kurz vor der Antragstellung.
Die Alternative: Nachweis über Grünstrombezug (EE-Option)
Neben der EnMS-gestützten Route sieht die SPK-Förderrichtlinie auch die Möglichkeit vor, die ökologische Gegenleistung über den Nachweis eines entsprechenden Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energien zu erbringen. Hierfür sind grundsätzlich Herkunftsnachweise erforderlich; für die neu hinzugekommenen Sektoren wurde für das Abrechnungsjahr 2025 ein vereinfachter Grünstromnachweis eingeführt, der auch ohne gekoppelte Herkunftsnachweise bei Erzeugungsanlagen in Deutschland auskommt.
Die Nachweisführung ökologischer Gegenleistungen ist der praktisch aufwendigste Teil des SPK-Antrags – und wird mit der VALERI-Verschärfung ab 2026 nicht einfacher. Unternehmen sollten die Bewertung ihrer Effizienzmaßnahmen frühzeitig an den neuen Maßstab anpassen und die erforderlichen Bestätigungen durch prüfungsbefugte Stellen rechtzeitig einplanen. Im nächsten Teil dieser Reihe wenden wir uns dem Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 und dem BAFA-Antragsverfahren zu.
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